Der bundesstaatliche Finanzausgleich für das Ausgleichsjahr 2022 hat ein Volumen 29,1 Mrd. Euro. Davon entfallen 18,5 Mrd. Euro auf den LFA (64 %) und 10,6 Mrd. Euro (36 %) auf die Bundesergänzungszuweisungen (BEZ). Das ist das Ergebnis der vorläufigen Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für das Ausgleichsjahr 2022 des Bundesfinanzministeriums. Als finanzstarkes Land partizipiert Hamburg nicht an den BEZ.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unser hoher Beitrag im Länderfinanzausgleich ist Zeichen der finanziellen Stärke unserer Stadt – zweifellos in 2022 beeinflusst von bestimmten Einmaleffekten. Generell gilt aber: Wir waren, sind und bleiben als Zahler im Länderverbund solidarisch – in guten und in schlechten Zeiten. Dass Bayern, das bei den Verhandlungen vor einigen Jahren im Ländervergleich strukturell einer der größten Profiteure war, den Länderfinanzausgleich nun beim Bundesverfassungsgericht angreifen will, ist nur mit bayerischem Wahlkampf, nicht mit neuen verfassungsrechtlichen Erkenntnissen zu erklären.“
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