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Grundsteuer

Frist für die Grundsteuererklärung abgelaufen: Hamburg mit einer Abgabequote von über 85 Prozent bundesweit in der Spitzengruppe

01. Februar 2023 Pressemitteilung
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Mit Ablauf des gestrigen Tages (31.1.) ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Insgesamt sind in Hamburg 362.472 Erklärungen abgegeben worden, das entspricht einer Quote von 85,51 % Prozent (Gesamt-Soll 423.870 Erklärungen). Davon wurden 225.040 Erklärungen via Elster und 55.943 auf Papier bzw. 81.489 über eine elektronische Schnittstelle der Steuerberater eingereicht. 14,49 % der in Hamburg Grundsteuerpflichtigen haben ihre Erklärung innerhalb der vorgesehenen Frist bislang nicht abgegeben. Nachdem Hamburg bei der Rücklaufquote lange im Mittelfeld war, ist die Hansestadt im Ländervergleich jetzt ganz vorn mit dabei. Das exakte Länderranking wird in Kürze vorliegen. Die Steuerverwaltung hatte kurz vor Ablauf der Abgabefrist die Kommunikation noch einmal intensiviert – zuletzt mit Grundsteuer-Sprechstunden mit dem Finanzsenator in allen Bezirken mit vielen positiven Rückmeldungen.

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Für den Bereich der städtischen Liegenschaften liegt die Abgabequote bei rd. 91 Prozent: Von rd. 4.000 notwendigen Erklärungen hat der zuständige Landesbetrieb LIG bis Fristablauf rd. 3.630 Erklärungen eingereicht; die noch offenen 9 % ergeben sich im Wesentlichen aus Erklärungen mit komplexen Fallgestaltungen und umfangreichen Abstimmungsbedarfen mit Dritten, z. B. bei Fiskuserbschaften sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Das sind Fallgestaltungen, bei denen auch Privatleuten im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt werden würde.

Finanzsenator Andreas Dressel: „Auf der Zielgeraden haben Hamburgs Steuerpflichtige einen ordentlichen Schlussspurt hingelegt! Mein Dank geht an alle, die in den letzten Wochen und Monaten ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Dass wir bundesweit jetzt ganz vorn mit dabei sind, freut mich natürlich ganz besonders. Unsere Anstrengungen in punkto Kommunikation und Beratung haben sich gelohnt. Hier geht mein Dank auch noch einmal ganz ausdrücklich an die vielen Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Finanzverwaltung, die bei der Informations-Kampagne mitgewirkt haben. Auch für den städtischen Einflussbereich haben wir unsere Hausaufgaben gemacht: die Quote von knapp über 90 Prozent zum Fristablauf kann sich durchaus sehen lassen. Die hohe Abgabequote wird der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht – erst recht im Vergleich zu den Bundesimmobilien. Unser Landesbetrieb LIG muss jetzt noch lediglich besonders komplexe Fälle insbesondere mit Drittbetroffenheit klären, diese sollen nun ebenfalls zügig abgearbeitet werden. Anders als behauptet gibt es dabei keine Vorzugsbehandlung der öffentlichen Hand: In solchen Fallgestaltungen würde auch Privatleuten im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt. Gleichzeitig appelliere ich noch einmal an alle, die ihre Erklärung noch immer nicht abgegeben haben: Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt ganz schnell tätig werden.“

Seit dem 1. Juli 2022 waren Hamburgs Steuerpflichtige aufgefordert, ihre Grundsteuererklärung für die neue Grundsteuer abzugeben. Nach der im Herbst erfolgten Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 war die umfassende Informationskampagne der Finanzbehörde in eine weitere Runde gegangen. Seit November hat Senator Andreas Dressel gemeinsam mit einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des für die Grundsteuer zuständigen Finanzamtes und der Finanzbehörde mit einem Infomobil an Finanzämtern in allen sieben Hamburger Bezirken Station gemacht, um über die neue Grundsteuer zu informieren und Fragen zu beantworten. Seit Jahresbeginn standen nochmals fünf Termine auf dem Programm.

Was passiert, wenn Steuerpflichtige nicht abgeben? Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung i. S. d. §§ 149 ff. der Abgabenordnung, deswegen kann die Erklärungsabgabe ggf. mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Dieses Zwangsgeld würde in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt. Ggf. werden säumige Steuerpflichtige auch zuvor nochmals an ihre Abgabepflicht erinnert. Im schlimmsten Fall kann ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden Der Zuschlag beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt jeweils bestehen.

Zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung stehen weiterhin umfassende Informationsangebote und Anleitungen im Internet unter www.grundsteuer-hamburg.de bereit.


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