Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unsere Steuerverwaltung hält diese Stadt und unser Gemeinwesen am Laufen. Die durch die Steuerverwaltung erwirtschafteten Einnahmen brauchen wir für Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Vieles mehr. Deshalb investiert der Senat kräftig in die Zukunft der Hamburger Steuerverwaltung und insbesondere in die Menschen, die für sie arbeiten.“
Hamburg verzeichnet im Verhältnis zur Einwohnerzahl die viertmeisten Steuerfälle bundesweit und die zu bearbeitenden Fallzahlen - und damit verbunden die Arbeitsbelastung - in der Steuerverwaltung steigen im Schnitt um 2 bis 3 Prozent per anno weiter an. Im Jahr 2022 wurden in Hamburg rund 46 Mrd. Euro Steuern vereinnahmt. Davon verblieben rund 16 Mrd. Euro in Hamburg, der Rest floss an den Bund und die anderen Länder. Die Steuern haben damit einen Anteil von mehr als 75 Prozent an den gesamten Einnahmen der Stadt, die somit in erheblichem Maße abhängig vom funktionierenden Steuervollzug ist. Das sich stetig verändernde (auch internationale) Steuerrecht und die demographischen Veränderungen sind besondere Herausforderungen, vor denen die Steuerverwaltung Hamburg mit ihren rund 3.700 Bediensteten der 14 Hamburger Finanzämter steht.
Dressel: „Die Beschäftigten der Hamburger Steuerverwaltung sorgen mit ihrem Sachverstand und großem persönlichen Einsatz dafür, dass Stadt und Bund die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um Sicherheit zu gewährleisten, staatliche Infrastruktur bereitzustellen und soziale Absicherung zu ermöglichen. Mit Blick auf die demographischen Entwicklungen hat die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung für den Senat bereits seit 2011 höchste Priorität. Seit meinem Amtsantritt im Jahr 2018 haben wir noch eine Schippe draufgelegt um im Rahmen einer massiv ausgebauten Ausbildungsoffensive der bevorstehenden hohen Fluktuation im Personalbestand der Steuerverwaltung durch pensionsbedingte Abgänge geburtenstarker Jahrgänge entgegenzuwirken. Dabei geht die Steuerverwaltung an die Kapazitäts- und Schmerzgrenze ihres eigenen Ausbildungsbereichs. Im Zeitraum von 2016 bis 2023 wurden die jährlich eingestellten Anwärterzahlen kontinuierlich von ca. 180 im Jahr 2016 auf durchschnittlich 250 ab dem Jahr 2019 gesteigert. Und diese Zahl werden wir lange halten müssen, um die Herausforderungen zu bestehen.“
Ein wichtiger Baustein der Stärkung der Steuerverwaltung ist die geplante Neukonzeption der eigenen Akademie NoA – mit einem Neubau in der Nähe der U-Bahn Haltestelle Horner Rennbahn soll die Attraktivität sowie die Leistungsfähigkeit der Aus- und Fortbildung substanziell gesteigert werden. Es soll, so die Richtungsentscheidung des Senats heute, nach den erfolgreichen städtischen Schul- und Hochschulbaukonzepten ein modernes Lehrgebäude geschaffen werden, das die Anforderungen an „new education and new work“ implementiert. Dressel: „Es wird ein zukunftsfähiger Neubau für den Lehrbetrieb der NoA mit einer Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen angestrebt, unsere GMH wird der Realisierungsträger der neuen NoA sein. Die Vorbereitung einer finalen Realisierungsentscheidung durch Senat und Bürgerschaft wird noch bis Ende 2024 angestrebt.“
Der Finanzsenator informierte ferner über Sachstand und Ausblick bei der Reform der Grundsteuer – ein Thema, das alle Hamburgerinnen und Hamburger angeht.
Die Rückläufe der Erklärungen der Steuerpflichtigen sind weiter in Bearbeitung (Bescheidquote zum Jahreswechsel 2023/2024 knapp 60 Prozent). Der weit überwiegende Teil aller Grundsteuerwertbescheide wird bis zum 30.06.2024 verschickt, die übrigen Grundsteuerwertbescheide sollen bis zum Ende des Jahres 2024 verschickt werden. Anhand der vorliegenden Daten wird unter Wahrung der Prämisse der Aufkommensneutralität vor der Sommerpause 2024 unter anderem ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B in Hamburg ermittelt, der für die Berechnung der Grundsteuer nötig ist. Ebenso wird eine neue Messzahl für die Nutzflächen errechnet. Dieses erfolgt durch das Statistikamt Nord unter Verwendung mathematisch-statistischer Methoden für das erwartete Steueraufkommen im Jahr 2025.
Der ermittelte neue Hebesatz und die neue Messzahl werden in das Hamburgische Grundsteuergesetz aufgenommen. Erst dann kann konkret berechnet werden, wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall sein wird. In dieses Grundsteueränderungsgesetz werden voraussichtlich auch die bereits angekündigte, geänderte Grundsteuer C, eine Anpassung auf nur noch zwei Fälligkeitstermine bei der Grundsteuer (15. Mai und 15. November) und eine großzügigere Erlassregelung (auch für Wohnen) aufgenommen. Für die Ausgestaltung der Erlassregelung werden die bis zum 30.6.2024 erfolgten Grundsteuerwertfeststellungen analysiert werden. Auch die Rechtsverordnung zu den Wohnlagen wird noch in 2024 verabschiedet. Rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin (15. Mai 2025) werden im 1. Halbjahr 2025 die Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide verschickt werden.
Dressel: „Ein großer Dank an die Hamburger Steuerpflichtigen und die Hamburger Steuerverwaltung. Die hohe Abgabequote und die geringe Einspruchsquote unter 10 Prozent bestätigen den eigenen Hamburger Weg. Anders als in anderen Bundesländern gibt es für Hamburg keine Klageempfehlung, insofern sind wir zuversichtlich, dass unser Modell Bestand haben wird. Bei der weiteren Umsetzung geht wie bisher Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir werden deshalb den Hebesatz auf Basis einer fundierten Analyse eines sehr hohen Prozentsatzes der erteilten Bescheide ermitteln – selbstverständlich weiter unter Wahrung des Versprechens der Aufkommensneutralität! Im Herbst werde ich wieder auf Info-Tour in der Stadt unterwegs sein: Viel Information und das direkte Gespräch helfen bei der Umsetzung.“
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