Inkrafttreten

Änderung städtischer Gebühren ab 2026

02. Dezember 2025 Pressemitteilung

Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat die Gebührenänderungen heute beschlossen. Sie werden in Kürze im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Senat prüft jährlich die städtischen Gebühren auf Kostendeckung. Hierbei sind für das Jahr 2026 insbesondere die Personalkostenentwicklung und gestiegene Sachkosten zu berücksichtigen. Die jährliche Kontinuität der Gebührenüberprüfung und die schrittweise Anpassung ermöglichen es, große Sprünge in den Gebührenhöhen zu vermeiden. Auch wenn die Anpassungen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen, bewegen sie sich gleichwohl alle in einem abgewogenen Rahmen. Parkgebühren, Sperrmüllgebühren und Gebühren für die Reinigung öffentlicher Wege konnten stabil gehalten werden und werden nicht erhöht. Es gibt aber auch Gebührentatbestände, wo wir bei klarer Kostenunterdeckung auch deutlich erhöhen müssen: Gebühren im Kontext der Zweckentfremdung von Wohnraum werden z. B. bis zu 45 Prozent erhöht. Eine gewisse Lenkungswirkung zum Erhalt von Wohnraum zu Wohnzwecken ist dabei durchaus gewünscht.“

Einzelbeispiele, die die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen:

Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus: Die deutlich kostenunterdeckenden Gebühren im Kontext der Zweckentfremdung von Wohnraum werden um bis zu 45 Prozent erhöht, um die Kostendeckung schrittweise zu erhöhen.

Die Gebühren für die Reinigung öffentlicher Wege werden beibehalten. Die bestehenden Gebührensätze für die Reinigung öffentlicher Wege sind auskömmlich und müssen daher nicht angepasst werden. Im Vorjahr wurde um durchschnittlich 5,6 Prozent erhöht.

Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden um 3,4 Prozent angehoben. Höhere prozentuale Gebührensteigerungen sind nur bei dem 100-Liter-Abfallsack für Restmüll von 3,00 Euro auf 3,50 Euro (16,7 Prozent) und dem 100 Liter Abfallsack für Laub von 1,00 Euro auf 2,40 Euro (140 Prozent) erforderlich. Die Sperrmüllgebühren verändern sich nicht. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu zusätzlichen Ausgaben von monatlich 0,74 Euro bzw. von jährlich 8,88 Euro. Die Mehrerlöse bei der Stadtreinigung belaufen sich auf rund 10.620 Tsd. Euro.

Sielbenutzungsgebühr: Die Sielbenutzungsgebühren sollen an die Kostenentwicklung der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) angepasst werden. Kostensteigernd wirken insbesondere höhere Personalaufwände nach dem Tarifabschluss im Jahr 2025, höhere Abschreibungen aufgrund laufender Investitionsprojekte sowie erhöhte Zinsaufwände für die Beschaffung von Fremdkapital. Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt daher um rund 3,3 Prozent von 2,41 Euro auf 2,49 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 3,6 Prozent von 0,83 Euro auf 0,86 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter und in das Sielnetz einleitender Grundstücksfläche. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu zusätzlichen Ausgaben von monatlich 0,67 Euro bzw. von jährlich 8,04 Euro.

Gebühren für die Verwahrung von Fundsachen: Die deutlich kostenunterdeckenden Gebühren sollen in diesem Jahr in einem höheren Schritt den tatsächlichen Kosten folgen. Dazu werden Gebührenerhöhungen um bis zu 33 Prozent vorgenommen.

Weitere Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden beziehungsweise öffentlichen Unternehmen. 

Hintergrund
Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der Bundes- und Landesgesetzgebung dazu verpflichtet, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei werden individuell zurechenbare, öffentliche Leistungen der Empfängerin oder dem Empfänger in Rechnung gestellt. Viele Gebühren sind von der Kostendeckung befreit, zum Beispiel aus sozialen Gründen, der Zweckmäßigkeit oder auch der bewussten Steuerung. Daneben gibt es Leistungen, die in den Gebührenordnungen komplett gebührenfrei gestellt werden.

Rückfragen der Medien
Behörde für Finanzen und Bezirke
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

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