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Umsetzung des Tarifvertrages für die Länder

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ab 1. Februar 2025 5,5 Prozent mehr Lohn

03. Februar 2025 Pressemitteilung

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder erhalten ab dem 1. Februar 2025 eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent. Im Dezember 2023 hatten die Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unter anderem diese Verbesserung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vereinbart.

Hauptpunkte der damaligen Einigung waren die Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten zum 1. November 2024 um 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent. Außerdem wurde ein Inflationsausgleich in Höhe von 1.000 Euro (Auszubildende und Praktikanten), bzw. 1.800 Euro (Tarifbeschäftigte) als Einmalzahlung und 50 Euro (Auszubildende und Praktikanten), bzw. 120 Euro (Tarifbeschäftigte) als Monatszahlung für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 gezahlt. Das gesamte Tarifergebnis führt im laufenden Jahr zu einer Haushaltsbelastung der Mitgliedsländer der TdL von 5,1 Mrd. Euro für die Tarifbeschäftigten und 10,6 Mrd. Euro für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Für die Freie und Hansestadt Hamburg bedeutet dies personelle Mehrausgaben von bislang 344,5 Mio. Euro.

Neben der Erhöhung des Tabellenentgelts waren auch das Fahrradleasing und die Gesprächszusage über Zulagen für bürgernahe Dienste Teil des Verhandlungsergebnisses. Beim Fahrradleasing konnte Hamburg auf die Erfahrungen aus den Anwendungsfällen für die Beamtinnen und Beamten zurückgreifen und das Verfahren erfolgreich implementieren. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer steigt stetig.

Entsprechend dem Verhandlungsergebnis sollen in der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg ab dem 1. Juli 2025 Gespräche mit den Gewerkschaften auf Landesebene über landesbezirkliche Regelungen über eine Zulage für Beschäftigte, die insbesondere bürgernahe Dienste wahrnehmen, aufgenommen werden.

Finanzsenator und zugleich Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder Dr. Andreas Dressel: „Wir halten Wort: Selbstverständlich setzen wir alle Schritte um, die wir in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften vereinbart haben, so auch die jetzt erfolgte Erhöhung des Entgelts um 5,5 Prozent. Und wir haben sie zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen - ohne Abstriche. Die Länder gehen dabei bis an die Grenze des finanziell Machbaren. Uns ist aber auch klar: Wertschätzung bemisst sich im Arbeitsverhältnis eben nicht nur in Worten, sondern auch ganz konkret in der Entlohnung. Hamburg bereitet jetzt gemeinsam mit Bremen im nächsten Schritt die Gespräche mit den Gewerkschaften für die bürgernahen Dienste vor. Entsprechend eines Beschlusses der Bürgerschaft bin ich zuversichtlich, dass wir auch in diesem Punkt zu einer Einigung und einem Inkrafttreten der Zulage zum 1. November 2025 kommen werden, mit der alle zufrieden sein können.“

Dressel weiter: „Die Tarifverhandlungen für den TVöD, die jetzt begonnen haben, und die für den TVL, die im Spätherbst 2025 beginnen, werden in dem aktuellen Umfeld wieder extrem herausfordernd. Alle müssen sich der schwierigen Lage der Haushalte in Ländern und Kommunen bewusst sein und verantwortlich agieren. Dann sind auch Einigungen möglich.“

Hintergrund

Allein die Umsetzung der dritten Phase des Tarifergebnisses, die Entgelt-Erhöhung um weitere 5,5 Prozent führt bei den Mitgliedern der TdL zu Mehrkosten im Jahr 2025 von 2,5 Mrd. Euro bei den Tarifbeschäftigten und 5,6 Mrd. Euro bei den Beamtinnen und Beamten, sowie den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern.

Allein die dritte Phase des Tarifergebnisses führt in Hamburg in 2025 zu Mehrkosten von 206,8 Mio. Euro (88,1 Mio. Euro für die Tarifbeschäftigten und 118,7 Mio. Euro für die Beamtinnen und Beamten).

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