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Billstraße

Hamburg nutzt Vorkaufsrecht

07. November 2024 Pressemitteilung

Vor einem Jahr hat der Senat die Vorkaufsrechtsverordnung Billstraße-Ost beschlossen. Die Verordnung ist Teil eines ganzen Bündels an Maßnahmen, das die Stadt nach dem Großbrand in der Billstraße an Ostern 2023 ergriffen hat. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer ziehen nun eine positive Bilanz: Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat – in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte – seit Erlass der Verordnung insgesamt in drei Fällen das ihm dadurch eingeräumte Vorkaufsrecht ausgeübt.

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Billstraße Luftbild
Billstraße Luftbild Matthias Friedel – Luftbildfotografie

Vorangegangen waren jeweils Verhandlungen, die zum Ziel hatten, die potenziellen Käufer der Grundstücke für eine dem Bebauungsplan und auch dem „Zielbild Billstraße 2030“ entsprechende Industrienutzung zu gewinnen. Nachdem dies nicht gelungen ist, hat die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt – per Bescheid. In allen drei Fällen haben die Verkäufer anschließend von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, sodass die Objekte bei den ursprünglichen Eigentümern verbleiben.

Finanzsenator und Verwaltungsratsvorsitzender des LIG, Dr. Andreas Dressel: „Die Fälle unterstreichen, dass das Vorkaufsrecht präventiv wirken und unter Umständen spekulative Verkäufe verhindern kann. Das Vorkaufsrecht soll dabei nicht jede Entwicklung unterbinden, aber die Eigentümer motivieren, plankonforme Weiterentwicklungen anzustoßen. Der Handlungsbedarf im Bereich der Billstraße ist offenkundig. Wir wollen hier weiter Raum für industrielle Nutzung sichern und schaffen. Die Stadt wird auch zukünftig bei Grundstücksgeschäften in der Billstraße ihr Vorkaufsrecht geltend machen, um Fehlentwicklungen nachhaltig zu unterbinden und eine geordnete, den planrechtlichen Vorgaben entsprechende insbesondere industrielle Entwicklung voranzutreiben.“

Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte: „Das Vorkaufsrecht hilft uns in der Billstraße dabei, die im Bebauungsplan und im Zielbild Billstraße 2030 vorgesehenen Industrienutzungen durchzusetzen. Wer keinen Industriebetrieb ansiedeln möchte, kann die Grundstücke nicht mehr kaufen, weil wir als Stadt dazwischen gehen. Daneben beraten und unterstützen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer nach Kräften, die zu einer industriegebietskonformen Nutzung zurückkehren möchten. Wir werden aber auch die Verbundeinsätze fortsetzen und weiterhin intensiv kontrollieren, damit sich in der Billstraße dauerhaft etwas ändert, das braucht langen Atem und den haben wir.“

Weitere Informationen zum Zielbild Billstraße und zum Vorkaufsrecht der Stadt finden Sie hier: https://www.industriestandort-billbrook.de/zielbild-billstrasse-620706


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