Deutschlandweit werden Prüfungsanordnungen zu Außenprüfungen ausschließlich von den Finanzämtern und dort von den Betriebsprüfungsstellen versandt. Aus Gründen des Datenschutzes ist dies allerdings nicht durch unverschlüsselte Mail zulässig. Aktuell ergehen die Prüfungsanordnungen ausschließlich per Papierpost, enthalten die Steuernummer des zu prüfenden Betriebs und den Namen der prüfenden Person. Damit unterscheiden sich die amtlichen Prüfungsanordnungen in Form und Inhalt deutlich von den im Umlauf befindlichen Mails unbekannter Herkunft. In keinem Fall würde ein Finanzamt durch unverschlüsselte Mail zur Eingabe vertraulicher Informationen auffordern.
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