Steuern

Digitalisierung der Gewerbesteuer

06. Januar 2025 Pressemitteilung

Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides ist ab sofort vollständig digital möglich.

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Nachdem es bei der Einkommensteuer bereits seit längerer Zeit möglich ist, Steuerbescheide digital über ELSTER zu empfangen, können ab sofort auch Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, über die Feststellung des Gewerbeverlustes sowie die Gewerbesteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Damit können sowohl die Unternehmen als auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe diese Bescheide elektronisch erhalten, wodurch eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht wird.

Die Einwilligung für die elektronische Bekanntgabe ist dabei unbedingt erforderlich. In Zerlegungsfällen muss dafür zusätzlich zur Steuererklärung die „Anlage Bekanntgabe“ ausgefüllt werden, damit allen anderen an der Zerlegung beteiligten Kommunen die für die elektronische Bekanntgabe notwendigen Daten übermittelt werden können. Ansonsten könnten die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selber eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Und es geht noch weiter! Hamburg erstellt – anders als die Flächenländer – auch die Gewerbesteuerbescheide durch die Finanzämter. Im Rahmen des OZG ist ein verbindlicher, einheitlicher maschinenlesbarer Teil für den Steuerbescheid entwickelt worden, der zukünftig ebenfalls mit dem digitalen Steuerbescheid mitgeliefert werden soll. Dies wird eine große Erleichterung insbesondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bedeuten, da dieser Datensatz überall denselben Aufbau hat und damit direkt maschinell weiterverarbeitet werden kann. Die Finanzbehörde Hamburg und Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet arbeiten mit Hochdruck daran, auch diese Ergänzung zum elektronischen Steuerbescheid zeitnah liefern zu können.“

Hintergrund

Nach dem digitalen Empfang der Steuerbescheide bei der Einkommensteuer über ELSTER zieht nun auch die Gewerbesteuer mit der digitalen Zustellung der Bescheide nach. Über ELSTER können damit nicht nur wie bisher die Erklärungen zur Gewerbsteuer und zur Gewerbesteuerzerlegung abgegeben werden, nun ist auch der Empfang der verschiedenen Bescheide digital möglich.

Im Jahr 1996 wurde ELSTER (Elektronische Steuererklärung) als gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Seitdem hat sich das Dienstleistungsangebot kontinuierlich weiterentwickelt, stets mit dem Fokus auf die Bedürfnisse der Nutzer und einer serviceorientierten Ausrichtung. Aktuell gibt es über 22 Millionen registrierte Konten bei ELSTER. Zu den angebotenen Services gehört auch der digitale Empfang von Steuerbescheiden und offiziellen Schreiben der Finanzverwaltung.

Wenn die entsprechenden Einwilligungen vorliegen, können diese Dokumente rechtssicher über ELSTER zugestellt und bequem über das Online-Finanzamt „MeinELSTER“ oder die „MeinELSTER+“ App abgerufen werden. Fehlt die Einwilligung bei Zerlegungsfällen, können die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selber eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde. Ist dies nicht der Fall, bleibt nur der Bescheid in Papier.

Im Jahr 2024 wurden bereits fast 3 Millionen Bescheide und andere offizielle Schreiben digital versendet. In Zukunft ist geplant, den Service auf weitere Steuerbescheide und Dokumente des Finanzamts auszudehnen.

Rückfragen der Medien
Pressestelle der Finanzbehörde
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

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