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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

08. November 2024 Pressemitteilung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Anfang der Woche die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bekannt gegeben. Die W-IdNr. dient – ähnlich der Steuer-Identifikationsnummer bei natürlichen Personen – der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren und wird im Unterschied zur aktuellen Steuernummernsystematik bundesweit einheitlich vergeben.

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Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch und stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ein wichtiger Grundstein für die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung gelegt. Nach dem sog. "Once-Only-Prinzip" soll anhand der Wirtschafts-Identifikationsnummer langfristig auch eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation ermöglicht werden. Bürokratieabbau ist eben kein Sprint, sondern ein Marathon.“

Weiterführende Informationen finden Sie auf der W-IdNr.-Internetseite des BZSt unter folgendem Link: www.bzst.de/widnr.

Die Pressemitteilung des https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024_Kurzmeldungen/20241104_einfuehrung_widnr.html

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