Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch und stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ein wichtiger Grundstein für die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung gelegt. Nach dem sog. "Once-Only-Prinzip" soll anhand der Wirtschafts-Identifikationsnummer langfristig auch eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation ermöglicht werden. Bürokratieabbau ist eben kein Sprint, sondern ein Marathon.“
Weiterführende Informationen finden Sie auf der W-IdNr.-Internetseite des BZSt unter folgendem Link: www.bzst.de/widnr.
Die Pressemitteilung des https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024_Kurzmeldungen/20241104_einfuehrung_widnr.html
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