Finanzsenator Andreas Dressel: „Das Thema Steuervereinfachung muss ganz oben auf die Agenda, dafür machen wir uns seit vielen Jahren stark. Die von uns vorgeschlagene Vereinfachung bei den Spendennachweisen würde es auch vielen Vereinen einfacher machen. Die von uns initiierte Vereinfachung bei den Abschreibungsregeln kann positive Liquiditätseffekte insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen haben. Für mehr Fairness im Steuerwettbewerb unter deutschen Kommunen kann ein höherer Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 300 Prozent sorgen. Mit der für den 1.1.2030 terminierten, von uns immer wieder angemahnten Reform der Einfuhrumsatzsteuer beseitigen wir einen Wettbewerbsnachteil Deutschlands in Europas Logistik-Wirtschaft – eine gute Nachricht auch für den Hamburger Hafen!“
Dem Bürokratieabbau und der Entlastung der Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren dienen insbesondere zwei Hamburger Anträge: Zum einen fordert Hamburg den vereinfachten Spendennachweis auf Spenden bis zur Höhe von 400 Euro (bisher 300 Euro) auszudehnen. Damit könnten Spenden für gemeinnützige Zwecke zukünftig bis zu dieser Höhe ohne Spendenbescheinigung geltend gemacht werden. Durch die Erhöhung des Grenzwerts würden Steuerpflichtige und gemeinnützige Einrichtungen entlastet, da weniger Bescheinigungen ausgestellt und gesammelt werden müssen. Ebenfalls dem Bürokratieabbau dient ein Hamburger Vorstoß, die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.200 Euro anzuheben und ergänzend den sogenannten Sammelposten für Poolabschreibungen abzuschaffen. Damit würde das Nebeneinander zweier auf ähnliche Sachverhalte abzielender Regelungen abgeschafft und das Besteuerungsverfahren für Unternehmen und Steuerverwaltung erheblich vereinfacht. Die Erhöhung des Grenzwerts für die Sofortabschreibung würde zudem zu positiven Liquiditätseffekten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen führen.
In einem Antrag zur Förderung der Fairness im Steuerwettbewerb unter den deutschen Kommunen fordert Hamburg erneut, dass der bundesweite Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von aktuell 280 Prozent auf 300 Prozent erhöht wird. Hiermit soll Kommunen, die sich als Gewerbesteueroasen gerieren, begegnet und rein hebesatzmotivierten Unternehmensverlagerungen bzw. Scheinsitzverlegungen entgegengewirkt werden.
Erfreulich ist, dass die Reform der Einfuhrumsatzsteuer vorankommt, was Hamburg seit vielen Jahren vorantreibt. Das von der maritimen Wirtschaft und der gesamten Logistikbranche ebenfalls geforderte Verrechnungsmodell wird Wettbewerbsverzerrungen in Europa beseitigen. Die Finanzminister fordern die Vorbereitungen so zu strukturieren, dass eine Neuregelung zum 1.1.2030 in die Umsetzung gehen kann – eine gute Nachricht für den Hamburger Hafen.
Leider keine Mehrheit hat ein wohnungspolitischer Hamburger Antrag gefunden, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, eine Flexibilisierung im Bereich der Grunderwerbsteuer auf den Weg zu bringen. Damit sollte es den Ländern ermöglicht werden, Ermäßigungen der Grunderwerbsteuer bei familiärem Ersterwerb zur Selbstnutzung, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten umzusetzen, um dem Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen und zielgenaue Investitionsanreize auf dem Wohnungsmarkt zu setzen.
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