Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 soll im Wesentlichen eine Übernahme der Tarifeinigung erfolgen durch
- Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro), zum 1. März 2027 um 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1 Prozent,
- eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um 4,2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 2 Prozent,
- eine Anpassung der Wechselschicht- und Schichtzulagen entsprechend der tariflichen Einigung,
- die Einführung einer Hamburg-Zulage auch für Beamtinnen und Beamte, die bürgernahe Dienste erbringen, sowie für bestimmte Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung grundsätzlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt mit Beschluss vom 17. September 2025 zur Besoldung des Landes Berlin) Maßnahmen zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation, insbesondere
- die Einführung einer Jahressonderzahlung ab 2026 in Höhe von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Bezuges und
- Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von 17,5 Prozent bzw. 30 Prozent der jeweils durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge. Rückwirkende Aufstockung der Jahressonderzahlung für das Jahr 2025 um 7,5 Prozent eines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Bezuges.
Die Kosten für die Übernahme des Tarifergebnisses belaufen sich auf rund 400 Mio. im Jahr 2026, weitere rund 320 Mio. Euro im Jahr 2027 und weitere rund 375 Mio. Euro im Jahr 2028. Die ab dem Jahr 2026 vorgesehene neue Jahressonderzahlung verursacht weitere Kosten in Höhe von ca. 57 Mio. Euro jährlich, die Einmalzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 verursachen Kosten in Höhe von 64,3 Mio. Euro, für 2025 in Höhe von 15,4 Mio. Euro. Für diese Nachzahlungen soll die Finanzierung durch die Auflösung von Rückstellungen erfolgen.
Finanzsenator und TdL-Vorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Wie versprochen halten wir gegenüber Beschäftigten und Gewerkschaften Wort: Unser Tarifergebnis wird 1:1 zeit- und wirkungsgleich auch auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Pensionärinnen und Pensionäre übertragen. Gerade angesichts der bei den laufenden Ausgaben extrem angespannten Haushaltslage wird schon das Hamburg finanziell erheblich fordern – in der Jahreswirkung wächst die Jahresbelastung für den Hamburger Haushalt auf über 560 Mio. Euro auf. Neben den linearen Erhöhungen bildet vor allem die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen für die betroffenen Beschäftigten einen richtigen und wichtigen Schwerpunkt ebenso wie die Hamburg Zulage. Sie wurde für viele bürgernahe Tätigkeiten tarifiert und soll in die Beamtenbesoldung übertragen werden – auch das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten. Ein großer Erfolg ist auch der Zuschuss zum Deutschlandticket, mit dem städtische Beschäftigte daraus ein attraktives Jobticket machen können: Fast 30.000 Beschäftigte nutzen das Angebot, weiter so! Daneben setzen wir auch wesentliche Maßgaben der erneut fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation um. Die befristetet und rückläufige Angleichungszulage wird durch eine dauerhafte und deutlich erhöhte Jahressonderzahlung ersetzt – das ist erforderlich, um die Vorgaben aus Karlsruhe einzuhalten und ist gerade noch – mit weiteren Maßnahmen kombiniert – finanziell vertretbar. Im teuersten Jahr schlägt das Gesamtpaket aus Tarifergebnis, Besoldungsgesetz und Alimentation mit über 630 Mio. Euro zu Buche, das wird für die kommenden Haushaltsberatungen noch ein großer Kraftakt. Wir müssen bei diesen Maßnahmen daher nicht nur die Vorgaben aus Karlsruhe beachten, sondern auch die finanziellen Rahmenbedingungen und die Verhältnismäßigkeit gegenüber Tarifbeschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern. Jetzt geht es in die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zum Gesetzentwurf, ehe dann nochmals der Senat befasst wird. Die Bürgerschaft hat schließlich das letzte Wort. Alle Zahlungen und Erhöhungen sollen die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Pensionärinnen und Pensionäre noch in 2026 erreichen.“
Staatsrat Jan Pörksen (Chef der Senatskanzlei, Staatsrat des Personalamtes): „Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über einen von ihren Beschäftigten getragenen leistungsfähigen öffentlichen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Der vorgelegte Gesetzentwurf unterstreicht dessen Bedeutung und verbessert zugleich die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin weiter.“
In einem nächsten Schritt erhalten die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Danach wird sich der Senat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen und ihn der Hamburgischen Bürgerschaft für die parlamentarischen Beratungen und eine endgültige Beschlussfassung zuleiten.
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