Senator Dr. Andreas Dressel: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels halten wir eine flächendeckende Ausweitung der Altersteilzeit für nicht sinnvoll. Spezifische Regelungen für konkrete Beschäftigte sind denkbar, allgemeine gegenwärtig nicht. Denn solche breit angelegten Modelle gefährden die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der Stadt. Vielmehr biete ich ver.di erneut Sondierungsgespräche an: Wir könnten miteinander den betroffenen Personenkreis konkretisieren, außerdem den möglichen Regelungsgegenstand eines Tarifvertrags über Altersteilzeit oder über altersgerechtes Arbeiten vorbesprechen. Auch aus unserer Sicht gibt es Beschäftigtengruppen, die aufgrund der individuellen Belastungen (zum Beispiel schwerbehinderte Menschen) nicht bis zur Erreichung der Altersgrenze im vollen Umfang tätig sein können. Sicher stimmen wir auch darin überein, dass in der aktuellen demografischen Situation das Wissen und die Arbeitskraft der lebensälteren Beschäftigten dringender denn je benötigt wird. Unsere ältere Belegschaft ist nicht nur ein Fundament der guten Arbeit im öffentlichen Dienst, sondern auch ein wertvolles Bindeglied zu den jüngeren Beschäftigten. Eine allgemein ausgeweitete Nutzung der Altersteilzeit für Alle würde den Fachkräftemangel weiter verschärfen und die verbleibenden Beschäftigten zusätzlich stark belasten. Wichtig sind daher Instrumente, die eine langfristige Gesunderhaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewährleisten.“
Aus Sicht des Senats ist ferner zu erörtern, warum nicht über eine Fortschreibung und gegebenenfalls Anpassung des bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Flächentarifvertrages zur Altersteilzeit mit der gesamten Arbeitgeberseite aller Länder verhandelt werden soll. Mitte Januar 2025 hat ver.di den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert, einen Tarifvertrag Altersteilzeit abzuschließen. Eine besondere Belastung der Beschäftigten allein im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg liegt nicht vor. Der Senat unterstützt weiterhin das Instrument der Flächentarifverträge, um einheitliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Regelungen für besonders belastete Beschäftigte sind bereits jetzt über das Altersteilzeitgesetz möglich. Dies geschieht über eine Teilzeitvereinbarung, wobei das Gehalt entsprechend dem Arbeitszeitanteil anteilig reduziert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent aufgestockt wird. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden.
Dressel kündigte ferner an, mit den Gewerkschaften – wie im Tarifvertrag vorgesehen – zeitnah Verhandlungen zur Einführung einer Zulage für bürgernahe Dienste aufzunehmen: „Das ‚Ob‘ ist entschieden, sogar das ‚Wann‘ – 1. November 2025. Jetzt wollen wir mit den Gewerkschaften zum Sommer über das ‚Wieviel‘ und ‚Wer‘ reden. Das soll ein Beitrag sein, bürgernahe Dienste in den Bezirken und anderswo auch finanziell stärker zu würdigen. Vor der Tarifrunde für die Länder ab 3. Dezember 2025 haben wir damit ein gutes Gesprächsprogramm, das wir vertrauensvoll abarbeiten wollen – im Sinne der Beschäftigten unserer Stadt in herausfordernden Zeiten!“
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