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Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

Hamburg legt erstmals Bericht zur gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung vor

14. Februar 2023 Pressemitteilung

Für das Haushaltsjahr 2022 legt Hamburg erstmals einen Bericht über die gleichstellungswirksamen Ziele und Kennzahlen der Behörden und Ämter vor. In den Haushaltsplänen werden Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen in Form von Zielen und Kennzahlen dargestellt. Bei vorhandenem Gleichstellungsbezug werden diese Ziele und Kennzahlen abgebildet und erläutert. Der Bericht ist Teil der gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung mit der der Senat das Ziel verfolgt, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags im Haushaltsprozess und bei den haushaltsrelevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.

Finanzbehörde

Dr. Andreas Dressel: „Die Verteilung der öffentlichen Ressourcen stellt einen wesentlichen Baustein für die Herstellung tatsächlicher Gleichstellung dar. Der Bericht über die gleichstellungswirksamen Haushaltsplanziele und -kennzahlen für das Haushaltsjahr 2022 zeigt, dass die gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung bereits heute viele Bereiche der Verwaltung positiv berührt. Insbesondere in den Produktgruppen, die Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheit befassen, finden sich gleichstellungsbezogene Kennzahlen.“

Im Jahre 2021 hatte die Bürgerschaft § 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) dahingehend ergänzt, dass bei der Aufstellung und Ausführung des Haushalts den Grundsätzen der Wirkungsorientierung insbesondere unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter sowie des Prinzips der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen ist.

Der Bericht über die gleichstellungswirksamen Haushaltsplanziele und -kennzahlen erscheint künftig einmal jährlich nach Ende des Haushaltsjahres.

Den Bericht finden Sie hier.

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