Im Jahr 2023 wurden insgesamt 123,2 ha durch Ankäufe und Ausübung von Vorkaufsrechten (VKR) erworben, davon 9,4 ha für das durch den LIG verwaltete sog. Allgemeine Grundvermögen (AGV) und 113,8 ha im Dienstleistungsgeschäft für die Flächenbedarfe anderer Behörden. Die insgesamt 123,2 ha angekaufter Flächen haben ein Gesamtvolumen in Bezug auf das Beurkundungsdatum von gerundet 263,8 Mio. Euro. Hiervon entfallen etwa 113,6 Mio. Euro auf AGV-Flächen, die übrigen 150,2 Mio. Euro auf Flächen anderer Behörden.
Verkauft wurden innerhalb Hamburgs 2,2 ha (36 Prozent), Erbbaurechte wurden für 3,9 ha (64 Prozent) bestellt. Für die freihändigen Ankäufe und Vorkaufsrechte wurden insgesamt 263,8 Mio. Euro ausgegeben; aus den Flächenverkäufen (in und um Hamburg) wurden insgesamt 35 Mio. Euro eingenommen.
Der Umfang der Flächen im Eigentum der Stadt (FHH im Grundbuch, ohne öffentliche Unternehmen) wuchs von 2022 auf 2023 von 29.397 ha auf 29.420 ha. Die öffentlichen Unternehmen sind in die Bodenpolitik der FHH einbezogen. Die Flächen der städtischen Konzernunternehmen sind ein weiterer wichtiger Baustein für ein ganzheitliches, aktives und strategisches Flächenmanagement der FHH. Erstmalig in diesem Berichtsjahr wird auch über den Umfang der Flächen in ihrem Eigentum berichtet. Stand 30.9.2024 verfügen die öffentlichen Unternehmen, an denen die FHH mit mindestens 50,01 Prozent beteiligt ist, über einen Grundbesitz von 7.809 ha. Insgesamt verfügt die FHH gemeinsam mit ihren Konzernunternehmen über eine Fläche von 37.229 ha, was einem Anteil von 49,28 Prozent an der Gesamtfläche unserer Stadt entspricht.
Finanzsenator und LIG-Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Der Anteil städtischer Flächen wächst langsam aber stetig – das ist ein Beitrag fürs Gemeinwohl und gegen Bodenspekulation. Ziel der städtischen Bodenpolitik ist es, langfristige Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt von morgen zu erhalten – so haben es Senat und Bürgerschaft mit der Volksinitiative Boden und Miete vereinbart. Mehr Grund und Boden in öffentlicher Hand und ein Vorrang des Erbbaurechts sichern uns Handlungsoptionen für die nächsten Jahrhunderte. So können Flächen strategisch im Sinne zukünftiger Generationen und im Sinne städtischer Interessen entwickelt werden. Unser Erbbaurecht wurde im vergangenen Jahr noch attraktiver: Wir haben deutschlandweit die besten Erbbaurechtskonditionen! Gleichzeitig hat unser Landesbetrieb wichtige Immobilienprojekte im Fokus: In der europäischen Hauptstadt Brüssel nutzen wir die Sanierung des dem LIG gehörenden HanseOffice dazu, um einen Gebäudeteil zu einem Haus der Norddeutschen Wirtschaft zu entwickeln. Hier ist die Wirtschaft aus Hamburg und der Metropolregion herzlich eingeladen, diese große Chance zu nutzen, gemeinsam mit uns die Präsenz in direkter Nachbarschaft zu allen relevanten EU-Institutionen weiter zu verbessern!“
LIG-Geschäftsführer Christof Otto: „Mit der Vergabe von Erbbaurechten, der Durchführung von Ankäufen, dem Bestandsmanagement und vielem mehr setzt der LIG die Bodenpolitik des Senats um und leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung.“
Das Jahresergebnis des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen beträgt 2023 – 30,7 Mio. Euro. Die Entwicklung dieses Ergebnisses unterliegt in der jahresübergreifenden Betrachtung überwiegend keinem „konstanten“ Verlauf, sondern ist, bzw. war in den zurückliegenden Jahren vor allem durch das grundsätzlich volatile (und positive) Vertriebsgeschäft im Bereich der Immobilienveräußerung geprägt. Insbesondere die derzeit noch (nach)wirkende allgemein eingetrübte wirtschaftliche Lage am Immobilienmarkt, gepaart mit der Neuausrichtung der FHH in ihrer Bodenpolitik und einer hier zunehmend bzw. überwiegend beabsichtigten Vergabe von Grundstücken im Wege des Erbbaurechts, haben seit 2021 – nebst auch anderen ergebniswirksamen Effekten im laufenden Geschäftsbetrieb – maßgeblich auf die Ertragslage des Landesbetriebes Einfluss genommen. Es handelt sich dabei um eine Entwicklung der Ertragslage, für deren Auswirkungen vorausschauend durch die Sicherstellung von auskömmlichen Gesellschaftereinlagen aus dem Haushalt bereits frühzeitig Vorsorge getroffen worden ist, so dass der Landesbetrieb über eine stabile Liquidität verfügt und auch künftig verfügen wird, um unverändert leistungsfähig die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg am Immobilienmarkt vertreten zu können.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel dazu: „Die neue aktive Bodenpolitik hat in Zeiten von steigenden Immobilienpreisen in den letzten Jahren und zuletzt steigenden Bau- und Finanzierungskosten natürlich ihren Preis. Deshalb reduzieren wir die Gewinnablieferung des Landesbetriebs LIG an den Kernhaushalt in Schritten auf null und unterstützen den Landesbetrieb LIG mit Kapitalspritzen im dreistelligen Millionen-Bereich. So bleiben wir handlungsfähig. Diese finanzielle Prioritätensetzung unterstreicht auch, wie wichtig uns als Gesamt-Senat der Beitrag des LIG zur Stadtentwicklungspolitik ist und bleibt.“
Hintergrund:
Über den LIG
Der LIG wurde am 1. Januar 2013 durch Ausgliederung des ehemaligen Amtes Immobilienmanagement der Finanzbehörde in einen eigenständigen Landesbetrieb weiter unter Aufsicht der Finanzbehörde überführt. Ziel war die Schaffung eines zentralen Immobilienunternehmens mit dem Auftrag einer eigenverantwortlichen, bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und vor allem kundenorientierten Aufgabenwahrnehmung mit Blick auf das gesamte städtische Immobilienportfolio.
Über das Haus der Norddeutschen Wirtschaft
Nachdem der LIG 2013 drei Stadthäuser mit einer Gesamtnutzfläche von 1.670 m² (davon zwei Gebäude genutzt als Hanse-Office) in direkter Nähe zum Regierungsviertel in Brüssel erworben hat, werden die Objekte schrittweise saniert, renoviert und erhalten ihren alten Glanz zurück. Für das Hanse-Office ist dieser Prozess 2024 abgeschlossen worden. Zuletzt haben die Arbeiten in der Avenue Palmerston 26 begonnen. Das schöne fünfgeschossige Eckhaus, welches zu einem Business Office mit flexibler und fester Mietfläche von insgesamt 595 m² umgewandelt werden soll, wird zukünftig als Haus der Norddeutschen Wirtschaft in Brüssel als Dreh- und Angelpunkt norddeutscher Wirtschaft fungieren.
Hierzu wird das Objekt baulich so hergerichtet, dass Einzelbüros und Besprechungsräume unterschiedlichster Art sowie abgeschlossene Etagen entstehen, um das Networking der Wirtschaftsakteure bestmöglich zu unterstützen und zu bündeln. Auf zwei Etagen werden flexible tages- und wochenweise Arbeitsplätze und Mehrpersonenbüros zur Anmietung angeboten und es kann sich stundenweise in Besprechungsräume unterschiedlicher Größen eingemietet werden.
Das restliche Haus wird an zwei Mietparteien vermietet werden, die fester Bestandteil des Hauses der Norddeutschen Wirtschaft sein werden. Abgerundet wird das Business Office durch einen Betreiber, der täglich im Haus vertreten ist und mit Rat, Tat und Serviceleistungen für die Arbeit im Haus behilflich sein wird. Außerdem wird es eine Online-Präsenz geben, um die Dienste des Hauses der Norddeutschen Wirtschaft anfragen und buchen zu können sowie auf Veranstaltungsangebote aufmerksam zu machen. Das Haus der Norddeutschen Wirtschaft wird ein Ort der Begegnung, des Austausches und des Wachstums in Brüssel und die Adresse für norddeutsches Networking sein.
Ansprechpartnerinnen im LIG zum Haus der Norddeutschen Wirtschaft
- Für Fragen zu der baulichen Entwicklung steht Ihnen Frau Dal (feray.dal@lig.hamburg.de, Telefon: +49 40 42823-4104) zur Verfügung.
- Zur Beantwortung von Fragen zur Anmietung, dem Konzept und weiterem melden Sie sich gerne bei Frau Schulden (klara.schulden@lig.hamburg.de, Telefon: +49 40 42823-4222).
Hinweise zu den ausgewiesenen Kennzahlen
- Vertriebskennzahlen im Generellen: An- und Verkäufe, sowie Erbbaurechts (EBR)-Neubestellungen werden mit Zeitpunkt der Beurkundung statistisch erfasst. Vorkaufsrechte werden dem Jahr zugerechnet, in dem der Fall bestandskräftig geworden ist.
- Divergenzen zwischen den Fachkennzahlen und der Flächenbilanz (Landesgrundbesitzverzeichnis): Eintragungen im Landesgrundbesitzverzeichnis erfolgen stets erst nach grundbuchlicher Umschreibung des Eigentums an den Grundstücken. Kaufvertragsabschlüsse (An- und Verkäufe), sowie Erbbaurechtsbestellungen und -rücknahmen ziehen regelhaft umfassende Abwicklungsvorgänge nach sich, so dass die grundbuchliche Eigentumsumschreibung, zeitlich erst nach der notariellen Beurkundung erfolgt. Dadurch begründet sind Abweichungen zwischen den Vertriebszahlen des LIG und den Einträgen im Landesgrundbesitzverzeichnis unvermeidbar.
- Die Zahlen zum Grundbesitz der öffentlichen Unternehmen basieren auf einer Auswertung der Eigentumsangaben nach ALKIS. Dies sind die Daten, welche von den Grundbuchämtern nach grundbuchlicher Umschreibung elektronisch an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV Hamburg) übermittelt werden.
Rückfragen der Medien
Finanzbehörde
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: claas.ricker@fb.hamburg.de