Hamburg ist ready für das neue Sondervermögen

Dressel unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)

11. November 2025 Pressemitteilung

Hamburg ist ready für den Länderanteil des neuen Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes! Das Gesetzgebungsverfahren für das (das Sondervermögen umsetzende) Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) auf Bundesebene ist abgeschlossen – das Gesetz ist am 24. Oktober 2025 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Defizite in der öffentlichen Infrastruktur zu beheben und Wirtschaftswachstum zu fördern. Auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des LuKIFG ist mittlerweile final abgestimmt. Sie tritt in Kraft, sobald alle Länder ihre Unterschrift geleistet haben.

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Nachdem der Hamburger Senat heute der Verwaltungsvereinbarung zugestimmt hat, hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel unmittelbar nach der Senatssitzung die Vereinbarung für die Freie und Hansestadt Hamburg unterschrieben. Damit ist der Weg frei: Die Mittel sind damit unmittelbar abrufbereit. Insgesamt werden 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer verteilt. Hamburg erwartet aus diesem Sondervermögen einen Anteil von rund 2,66 Mrd. Euro.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Senat wird im Zuge der Planungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 erste geeignete Maßnahmen als Beitrag zur Investitionsoffensive identifizieren. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen werden unseren eigenen Investitionshochlauf wirksam unterstützen. Je schneller wir möglichst viele der zusätzlichen Mittel auf den Weg bringen können, umso stärker wird der Konjunkturimpuls auch bei uns in Hamburg!“

Hintergrund zum LuKIFG

Der Förderzeitraum für das LuKIFG beginnt am 1. Januar 2025 und endet mit dem Bewilligungsschluss am 31. Dezember 2036. Bis spätestens 31. Dezember 2042 müssen alle Maßnahmen abgeschlossen und vollständig abgenommen sein. Förderfähig sind insbesondere Projekte in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Bis Ende 2029 soll mindestens ein Drittel des Länderanteils durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein (§4 Abs. 2 LuKIFG).

 

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