Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen soll im Wesentlichen eine Übernahme der Tarifeinigung erfolgen durch
- eine Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. November 2024 sowie eine Anpassung weiterer dynamischer Besoldungsbestandteile (u. a. allgemeine Stellenzulage, einzelne Beträge bei der Mehrarbeitsvergütung und den Erschwerniszulagen) sowie
- eine weitere Anpassung der Grundgehälter zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.
Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Stellenzulagen für besonders beanspruchte Berufsgruppen vorgesehen, die bereits seit längerer Zeit in gleicher Höhe gewährt werden. Diese soll in zwei Schritten zum 1. August 2025 und zum 1. August 2026 erfolgen. Erfasst sind davon insbesondere die Zulagen für die Polizei und den Steuerfahndungsdienst, die Feuerwehrzulage und die Zulage für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankeneinrichtungen sowie für Beamtinnen und Beamte, die Abschiebungen durchführen. Angepasst werden auch die Familienzuschläge.
Nach einer Erhöhung der Bezüge für Nachwuchskräfte zum 1. November 2024 um 100 Euro soll zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung im öffentlichen Dienst zum 1. Februar 2025 eine lineare Erhöhung um 5,5 Prozent erfolgen.
In den Geschäftsstellen der Justiz sollen rund 300 Stellen von Beamtinnen und Beamten von A7 nach A8 gehoben werden. Damit soll ein Ungleichgewicht ausgeglichen werden, das durch die einheitliche Höhergruppierung der tarifbeschäftigten Mitarbeitenden in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts entstanden ist, zudem werden die durch die Digitalisierung gestiegenen Anforderungen besser abgebildet.
Parallel zu diesem Vorhaben ist eine schrittweise Anpassung der Unterhaltbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vorgesehen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten einmal mehr Wort: Das von uns erzielte Tarifergebnis für die Angestellten vom Dezember 2023 wird nunmehr auch 1:1 strukturell, zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen - die vom Senat gegebene Tarifgarantie gilt! Und trotz angespannter Haushaltslage ist uns in den Haushaltsberatungen gelungen, den Rahmen zu setzen, die Zulagen insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Strafvollzug, für Polizei, Feuerwehr und Vollzugsbedienstete zu erhöhen. Staatsdiener, die sich jeden Tag für unsere Sicherheit engagieren und teilweise dafür Leib und Leben riskieren, sollen Wertschätzung der Stadt nicht nur in Worten, sondern auch in Euro empfangen. Dass wir auch die Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare deutlich anheben, ist eine Stärkung auch des Rechtsstandorts Hamburg. Insgesamt ist uns ein Paket gelungen, dass Hamburg als Arbeitgeber deutlich attraktiver macht. Auf dem Weg wollen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe weitergehen!“
Innensenator Andy Grote: „Gerade in unruhigen Zeiten zeigt sich, wie wichtig leistungsstarke Sicherheitsbehörden für ein funktionierendes Gemeinwesen sind. Die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern und auf der Straße leisten einen extrem wichtigen Dienst für die Gesellschaft, für unser aller Schutz und Sicherheit. Mir ist wichtig, dass unser Respekt und unsere Wertschätzung bei den Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr noch stärker ankommt, deshalb haben wir uns entschieden, die Stellenzulage in zwei Schritten von 127 auf 180 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig wollen wir unsere Konkurrenzfähigkeit im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte für eine weiter wachsende Polizei und Feuerwehr stärken."
Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Anna Gallina: „Auch der öffentliche Dienst spürt den Fachkräftemangel. Hamburg steht im Wettbewerb um die besten Kräfte. Gleichzeitig ist das Leben allgemein teurer geworden. Wir müssen den öffentlichen Dienst deshalb noch attraktiver machen. Das betrifft auch Hamburg als Rechtsstandort. Wir erhöhen die Grundgehälter und die Gitterzulage, setzen weitere notwendige Anpassungen in den Geschäftsstellen der Justiz um und steigern die Bezüge für Nachwuchskräfte und die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendar:innen. Wir tun das trotz knapper Kassen, um die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse besser abzubilden, konkurrenzfähig zu bleiben und weil die Aufgaben und Anforderungen in Justiz und Justizvollzug weiter gestiegen sind. Es ist auch ein Zeichen unserer Wertschätzung für die Bediensteten und ihre wichtige und anspruchsvolle Arbeit.“
Die Kosten belaufen sich auf ca. 400 Mio. Euro in den Jahren 2024 und 2025 – es ist im beschlossenen Haushaltsplan-Entwurf bereits mitberücksichtigt. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Hamburgischen Bürgerschaft zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung zugeleitet.
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