Tarifeinigung beim öffentlichen Dienst

Hamburgs Beschäftigte profitieren besonders – Dressel: „Umsetzung wird finanzielle Kraftanstrengung“

17. Februar 2026 Pressemitteilung

Hamburgs Beschäftigte profitieren von der Tarifeinigung beim öffentlichen Dienst vom Wochenende besonders. Das hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, zugleich Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), nach der Verständigung mit den Gewerkschaften heute erläutert. Gemeinsam hatte man sich darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten der Länder in drei Schritten zu erhöhen: Zum 1. April 2026 werden die Entgelte um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro angehoben, zum 1. März 2027 erfolgt eine Anhebung um weitere 2,0 Prozent und der letzte Erhöhungsschritt von 1,0 Prozent folgt am 1. Januar 2028.

  • Finanzen und Bezirke

Für Nachwuchskräfte wurde eine Reihe von Verbesserungen vereinbart, insbesondere werden die Ausbildungsentgelte insgesamt um 150 Euro erhöht. Darüber hinaus beinhaltet die Einigung strukturelle Verbesserungen im Tarifrecht, wie zum Beispiel höhere Wechselschicht- und Schichtzulagen. Für Hamburgs Beschäftigte mit viel Bürgerkontakt wichtig: Die Ende Oktober verhandelte sogenannte „Hamburg-Zulage“ konnte nunmehr endlich tarifiert werden. Gleichzeitig machte der Finanzsenator deutlich, dass die Umsetzung angesichts knapper Kassen für Hamburg eine große Herausforderung wird. Der finanzielle Mehrbedarf aller Maßnahmen wächst auf über 600 Mio. Euro für Hamburg in 2028 auf.

Dazu der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende der TdL, Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburgs Beschäftigte profitieren vom Tarifabschluss besonders. Dass die von mir ausgehandelte Hamburg-Zulage endlich die Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder bekommen hat, zeigt, dass das hartnäckige Ringen um tragbare Kompromisse für alle schlussendlich belohnt wird. Aber das hat alles natürlich seinen Preis. Der finanzielle Mehrbedarf für Hamburg wächst bis 2028 auf über 600 Mio. Euro auf und übersteigt die Personalkostenreserven der Behörden. Auch angesichts der immer strengeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip wird die Umsetzung der Tarifeinigung daher eine Kraftanstrengung. Der – durch abflachenden Steuertrend und steigende gesetzliche Leistungen – schon jetzt hohe Konsolidierungsdruck im Hamburg Haushalt steigt durch die Tarifergebnisse vom Wochenende weiter. Trotzdem ist das Tarifergebnis ein vertretbarer Kompromiss, der uns ein Stück weit Planungssicherheit gibt. Manchmal ist auch wichtig, was nicht in den Tarifvertrag gekommen ist: Angesichts der dramatischen Haushaltslage in den Bundesländern hätte ein zusätzlicher Urlaubstag, wie er z. B. im TVöD Abschluss vereinbart wurde, überhaupt nicht in die Zeit gepasst. Der Tarifvertrag geht an die Grenzen des finanziell Machbaren und trotzdem berücksichtigt er mit drei Schritten in drei Haushaltsjahren die enge Haushaltslage in den Ländern besser als manch anderer Abschluss in dieser Zeit.“

Zu den Kosten der Einigung:
Die Gesamt-Einigung wird die Länder allein im Tarifbereich 4,11 Milliarden Euro kosten; einschließlich der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger betragen die Kosten 12,34 Mrd. Euro. Für Hamburg bedeutet das Mehrkosten in Höhe von rund 526 Mio. Euro im Jahr 2026, 477 Mio. Euro im Jahr 2027 und 610 Mio. Euro im Jahr 2028.

Hamburg bereitet die Übertragung des Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vor.

Hintergrund Hamburg Zulage:
Im Einzelnen sieht die Einigung vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung, die im unmittelbaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern arbeiten (soweit es nicht durch andere Zulagen oder die Berufsbezeichnung/Bezahlung bereits berücksichtigt ist) ab dem 1. Februar 2026 in Höhe von monatlich 100 Euro rückwirkend als Zulage erhalten; zum 1. Mai 2027 erhöht sich die Zulage auf 115 Euro. Als bürgernahe Dienste gelten zum Beispiel insbesondere Beschäftigte beim Bürgerservice in den Bezirksämtern, beim Hamburg Service vor Ort, in den Jobcentern oder auch in den Schulsekretariaten.

Die Angestellten im Polizeidienst, die im Dienst die generelle Befugnis zum Führen von Waffen haben, erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 30 Euro (Waffenträgerzulage); zum 1. Mai 2027 erhöht sich die Zulage auf 40 Euro. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die auf Basis des TvL bereits eine SuE-Stadtstaaten-Zulage erhalten, werden zusätzlich zur SuE-Zulage eine Zulage von 50 Euro monatlich erhalten; zum 1. Mai 2027 erhöht sich diese Zulage auf 75 Euro.

Als Plus für ALLE städtischen Beschäftigten aus dieser Einigung wird ab 1. April 2026 die Freie und Hansestadt Hamburg als steuer- und abgabenfreier Mobilitätszuschuss einen Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket zahlen – das sind in 2026 15,75 Euro. Das Deutschlandticket in der Variante des Jobtickets kostet dann für die Beschäftigten der Stadt zukünftig 44,10 Euro statt 63 Euro monatlich – durch den zusätzlichen Rabatt von 3,15 Euro je Ticket entspricht das einer monatlichen Ersparnis von 18,90 Euro. Es besteht Einvernehmen, dass auch bei weiteren Preissteigerungen beim Deutschlandticket der notwendige Zuschuss entsprechend dynamisiert wird, damit die städtischen Beschäftigten vom Deutschlandticket als Jobticket verlässlich profitieren können.

Weitere Infos zur Tarifeinigung finden Sie hier: Einigungspapier_2026_-_v._14.2.2026__02.55_Uhr__final.pdf

Rückfragen der Medien
Behörde für Finanzen und Bezirke
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

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