Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt auch für das Kalenderjahr 2026 in Hamburg unverändert und beträgt weiterhin 470 Prozent. Das hat der Senat heute (21. April 2026) beschlossen. In Hamburg erfolgt die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in jedem Jahr, um flexibel auf etwaige Entwicklungen reagieren zu können. Außerdem wurde das aus dem Jahr 1995 stammende Hundesteuergesetz aktualisiert und modernisiert, da mehrere Änderungen im Laufe der Zeit zu einer schlechten Lesbarkeit und Handhabbarkeit geführt haben. Neue Rechtsfolgen für Hundehalterinnen und Hundehalter ergeben sich daraus aber nicht. Die bereits von der Bürgerschaft beschlossenen Änderungen der Steuersätze sowie die Einführung einer temporären Steuerbefreiung für Hunde aus Hamburger Tierheimen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Im aktualisierten Hundesteuergesetz werden nicht mehr zur Anwendung kommende Vorschriften aufgehoben und aus der Zeit gefallene Begrifflichkeiten aktualisiert. So erfolgt zum Beispiel eine Zusammenführung verschiedener Steuerbefreiungen für Menschen mit Behinderungen ohne die spezifischen Einschränkungen explizit zu benennen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg hält an dem seit 1996 unverändertem Hebesatz in Höhe von 470 Prozent fest und verzichtet trotz schwieriger Haushaltslage auf eine Erhöhung. Insofern ist die Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes ein Zeichen von Verlässlichkeit. Gleichwohl bestehen aber auch keine Spielräume für Steuersenkungen.“
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