Die reduzierten Einnahmeerwartungen sind im Wesentlichen auf den erstmals in der Schätzung zu berücksichtigenden Effekt des Zensus 2022 zurückzuführen. Nach dem Ergebnis des Zensus 2022 wird die Bevölkerungsfortschreibung für die Hamburger Steuerschätzung um rund 59 Tsd. Einwohner nach unten korrigiert. Dies hat für Hamburg einnahmemindernde Auswirkungen auf die nach Einwohnern zu verteilenden Steuern vom Umsatz und eine Erhöhung der Beiträge im Länderfinanzausgleich zur Folge. Ohne Zensuseffekt lägen die Hamburg verbleibenden Steuern in Summe 530 Mio. Euro über dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 2024, was unter anderem auf nach oben korrigierte Schätzansätze für die veranlagte Einkommensteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zurückzuführen ist. Hier erfolgte eine Basiskorrektur, die sich über den gesamten Schätzzeitraum durchzieht.
Ausgangspunkt sind die (im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern und zum Bund) positiven Hamburger Wirtschaftsdaten: Für 2024 rechnet der Senat mit einem preisbereinigten Anstieg beim Bruttoinlandsprodukt für Hamburg von 2 Prozent (bundesweit -0,2 Prozent); auch in den Folgejahren geht der Senat in seinen deutlich vorsichtigeren Prognosen als der Bund von einem Wachstum aus.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg trotzt der Krise. Dank guter Wirtschaftsdaten ist unsere Einnahmebasis aktuell noch stabil – auch wenn sich der Zensus-Effekt leider in den Zahlen abbildet. Wir haben damit keine neuen Spielräume, aber ein insgesamt solides Fundament, um den Haushalt 2025/2026 mit Rekord-Investitionen und zentralen Schwerpunkten bei Sicherheit, Bildung, Wohnungsbau, Forschung und Innovation in den nächsten Wochen sicher beschließen zu können.“
In der Schätzung wurden die Auswirkungen aus dem derzeit im Deutschen Bundestag beratenen Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes noch nicht berücksichtigt. Diese würden nach aktuellem Stand für Hamburg bis zum Jahr 2029 insgesamt zu Steuermindereinnahmen von mehr als zwei Milliarden Euro führen. Dressel äußerte sich vor diesem Hintergrund zur aktuellen finanz- und steuerpolitischen Debatte auf Bundesebene: „Die finanz- und steuerpolitischen Beiträge auf Bundesebene werden immer unverantwortlicher; die Einnahmeseite wird immer stärker ausgeblendet. Für Hamburg sage ich: Wir müssen die Einnahmebasis der Stadt auch in Zukunft sichern, um weiter kraftvoll investieren zu können. Etwaige Steuerentlastungen auf Bundesebene sollten solide finanziert sein und zielgerichtet vor allem die arbeitende Mitte adressieren. Der Wirtschaft helfen gezielte Investitionsanreize (z. B. degressive AfA) mehr als unkonditionierte Steuergeschenke für wenige Spitzenverdiener (z. B. kein voller Inflationsausgleich für Spitzenverdiener). Bei der Erbschaftsteuer, deren Einnahmen den Ländern zusteht, müssen wir sicherstellen, dass sich reiche Großerben nicht gegenüber der Steuerverwaltung auf null rechnen und schlussendlich wenig bis keine Erbschaftsteuer bezahlen (Reform der sog. Verschonungsbedarfsprüfung, es muss eine Mindesterbschaftsteuer geben). Bei der Grunderwerbsteuer haben wir gemeinsam mit Bayern, Hessen und Sachsen im Bundesrat erneut eine Initiative für eine Öffnungsklausel für die Länder Richtung Bund angestoßen – damit wir endlich für den familiären Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie (und bei geförderten Wohnungen und beim Erbbaurecht) die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent senken können.“
Hintergrund Steuerschätzung
Die Steuerschätzung bezieht sich grundsätzlich immer nur auf geltendes Steuerrecht. Bei allen Annahmen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um Prognosen auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse handelt. Daher ist auch die Herbst-Steuerschätzung 2024 für das laufende und insbesondere die folgenden Jahre mit Unsicherheiten behaftet. Bei der späteren Feststellung des tatsächlichen Steueraufkommens sind sowohl positive als auch negative Abweichungen möglich. Aus diesem Grund richtet der Senat seine Haushalts- und Finanzplanung am langfristigen Trend der Steuererträge aus.
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