Im Innendienst des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen, der Bußgeld- und Strafsachenstelle, wurden 1.101 Straf- und Bußgeldverfahren abgeschlossen. In besonders schweren Fällen verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen von insgesamt 33 Jahren und 2 Monaten (2024: 7 Jahre und 4 Monate). Hinzu kommen Geldstrafen, Geldauflagen und Geldbußen von mehr als 2,5 Mio. Euro.
Um zu verhindern, dass durch eine Straftat erlangtes Vermögen beim Täter verbleibt, nutzt die Steuerfahndung gezielt die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung. So konnten im Jahr 2025 Vermögenswerte im Umfang von rund 6 Mio. Euro vorläufig gesichert werden. Neben Bargeld wurden dabei auch zum Teil hochwertige Fahrzeuge, Immobilien, Luxustaschen und ein Gemälde arrestiert.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität. Ihr Engagement ist ein wichtiger Baustein für mehr Steuergerechtigkeit und die Sicherung unseres Steueraufkommens.“
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