Im Jahr 2025 wurden insgesamt zehn neue Erbbaurechte vergeben und 32 bestehende Erbbaurechte verlängert. Besonders im Geschosswohnungsbau zeigt sich die Bedeutung dieses Instruments: Durch die Vergabe von Erbbaurechten können 470 neue Wohneinheiten geschaffen werden, weitere 153 Wohneinheiten wurden durch die Verlängerung bestehender Erbbaurechte langfristig gesichert. Auch im Bereich Einfamilienhausgrundstücke und für den Gemeinbedarf – etwa für Kindertagesstätten und Feuerwehrstandorte – wurden zahlreiche Erbbaurechte neu vergeben oder verlängert.
Ein weiterer Schwerpunkt 2025 waren die Einnahmen aus der Ablösung und Verlängerung von Wiederkaufsrechten. Im Berichtsjahr wurden Einnahmen in Höhe von über 41 Millionen Euro erzielt – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Die Kommission folgte dabei der politischen Vorgabe, Wiederkaufsrechte insbesondere im Geschosswohnungsbau möglichst zu verlängern oder in Erbbaurechte umzuwandeln, um den dauerhaften Zugriff der Stadt auf strategisch wichtige Grundstücke zu sichern.
Die Kommission entschied 2025 über ein Finanzvolumen von rund 259 Millionen Euro (2024: 261 Mio. Euro). Die Einnahmen aus Grundstücksgeschäften beliefen sich auf rund 211 Millionen Euro (2024: 65 Mio. Euro), die Ausgaben auf etwa 48 Millionen Euro (2024: 196 Mio. Euro). Die Flächenbilanz fällt erneut positiv aus: Hamburg konnte seinen städtischen Grundbesitz um rund 43,5 Hektar erweitern.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten und Wiederkaufsrechten ist ein zentrales Element unserer Bodenpolitik. So sichern wir langfristig städtische Steuerungsmöglichkeiten und schaffen zugleich bezahlbaren Wohnraum. Mein Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen und die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission, die die vorausschauende Stadtentwicklung zum Wohle der Stadt und für die Zukunft Hamburgs mit ihrer Arbeit unterstützen. Ein ganz besonderer Dank geht in diesem Jahr an die scheidende langjährige Vorsitzende der Kommission, Heike Heuer, die sich mit großem Engagement und Fingerspitzengefühl für das Gremium eingesetzt hat. Glückwunsch an den künftigen Vorsitzenden Jochen Möller, den die Bürgerschaft in der vergangenen Sitzung in das neue Amt gewählt hat.“
Hintergrund
In Hamburg entscheidet die 1957 eingerichtete Kommission für Bodenordnung über die Grundstücksgeschäfte der Stadt. Die Kommission besteht aus der Vorsitzenden, acht von der Bürgerschaft, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie zwei vom Senat bestellten Mitarbeitern der Verwaltung. Rechtlich ist sie ein Verwaltungsausschuss, der nicht-öffentlich tagt und dessen Mitglieder nicht weisungsgebunden sowie zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Beschlüsse der Kommission für Bodenordnung ermächtigen die Verwaltung, die Grundstücksgeschäfte in dem beschlossenen Rahmen abzuschließen, verpflichten sie aber nicht. Dementsprechend gibt der Bericht der Kommission für Bodenordnung in der Regel nur die Beschlusslage des Berichtjahres, nicht aber deren Umsetzung, wieder.
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