Dass die Einnahmeerwartungen nur leicht unter dem Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024 liegen, ist im Wesentlichen auf geringere erwartete Hamburger Beiträge im Länderfinanzausgleich zurückzuführen. Die Hamburger Steuereinnahmen vor Länderfinanzausgleich werden wie auch im Bundesgebiet aufgrund von erstmals in der Schätzung zu berücksichtigenden Steuerrechtsänderungen (insbesondere das Steuerfortentwicklungsgesetz) sowie aufgrund der abgeschwächten konjunkturellen Entwicklung mit insgesamt 1,97 Mrd. Euro über den Schätzzeitraum von 2025 bis 2029 deutlich unter den Annahmen vom Herbst liegen. Die gleichzeitig um zusammen 1,92 Mrd. Euro niedrigeren Beiträge im Länderfinanzausgleich führen zu einer Kompensation dieser Steuerausfälle.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg richtet seinen Haushalt am langfristigen Trend der Steuererträge aus, so dass die neue Steuerschätzung zunächst keine Änderungen im Haushalt 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich macht. Die Abweichungen unserer Frühjahrs-Steuerschätzung gegenüber den Zahlen von Herbst sind zudem vergleichsweise überschaubar. Unsere Stadt ist weiter auf dem Wachstumspfad, das zeigt auch die Konjunkturprognose für 2025. Für die nächsten Jahre ist es von zentraler Bedeutung, dass auch ganz Deutschland wieder auf Wachstumskurs kommt. Nur so kann die Einnahmebasis von Bund, Länder und Gemeinden langfristig und nachhaltig gesichert werden. In diesem Sinne wird sich auch der neue Senat auf Bundesebene einbringen: Wir brauchen zielgerichtete, aber eben auch solide finanzierte Entlastungen. Gleichzeitig wollen wir die neuen finanziellen Möglichkeiten von Bundesebene im Sinne von Wirtschaftswachstum und Infrastrukturentwicklung nutzen. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, sowohl aus dem Verteidigungsteil der Änderung der Schuldenbremse als auch aus dem Bundesanteil des Sondervermögens Infrastruktur ein Maximum nach Hamburg zu lenken. Und wir haben schon jetzt gute Pläne, unseren eigenen Anteil an den 100 Mrd. Euro des Sondervermögens Infrastruktur bestmöglich zu nutzen. Den doppischen Budgetausgleich und den bundesweit vorbildlichen Kurs stabiler und solider Finanzen, der den Vermögensverzehr gestoppt hat, werden wir nicht aufgeben – er ist auch ein Markenzeichen Hamburgs und dieses Senats. Wir werden daher den zusätzlichen Neuverschuldungsspielraum nicht konsumtiv, strukturell für neue Maßnahmen verfrühstücken. Bei den konsumtiven Ausgaben ist weiter strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Die neuen Spielräume werden wir aber nutzen, den bereits begonnenen Investitionshochlauf in Hamburg in den nächsten 12 Jahren wirksam zu flankieren. Das sichert Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung für Hamburgs Zukunft!“
Die Mai-Steuerschätzung ist die erste nach Umsetzung der Grundsteuer-Reform. Auf Basis der festgesetzten Grundsteuer-Bescheide kann die Finanzbehörde nunmehr eine erste, noch sehr vorläufige Einschätzung geben, ob die Prämissen zum Steueraufkommen in etwa eintreten werden: Bei der Grundsteuer A und B liegen die Steuereinnahmen leicht unter den Zielwerten für das Gesamtaufkommen. Für die Grundsteuer C wurde keine genaue Einnahme-Erwartung formuliert, da keine fiskalischen Interessen, sondern Ziele der Stadtentwicklung im Vordergrund standen. Beim Vorher-Nachher-Vergleich (2025 gegenüber 2024) kann man auf Basis der betrachteten Fälle feststellen, dass bei der für viele Steuerpflichtige besonders relevanten Grundsteuer B knapp über 50 Prozent der Steuerpflichtigen (nur für die Grundsteuer B rund 205.000 Fälle) weniger belastet werden, knapp unter 50 Prozent der Steuerpflichtigen (nur für die Grundsteuer B rund 204.000 Fälle) erfahren zukünftig eine Mehrbelastung. Der Anteil extremer Ausschläge bei der Grundsteuer B nach unten und oben liegt jeweils unter 10 Prozent Wichtig ist, dass diese Zwischenstände noch vorläufig sind, da Einsprüche, Härtefallanträge und Korrekturen noch nicht eingeflossen sind. Die Finanzbehörde wird laufend weiter dazu informieren und – wie vorher zugesagt – sicherstellen, dass die Aufkommensneutralität beim Gesamtaufkommen auf jeden Fall gewahrt bleibt.
Hintergrund Steuerschätzung
Die Steuerschätzung bezieht sich grundsätzlich immer nur auf geltendes Steuerrecht. Bei allen Annahmen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um Prognosen auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse handelt. Daher ist auch die Mai-Steuerschätzung 2025 für das laufende und insbesondere die folgenden Jahre mit Unsicherheiten behaftet. Bei der späteren Feststellung des tatsächlichen Steueraufkommens sind sowohl positive als auch negative Abweichungen möglich. Aus diesem Grund richtet der Senat seine Haushalts- und Finanzplanung am langfristigen Trend der Steuererträge aus.
Rückfragen der Medien
Finanzbehörde
Pressestelle
Telefon: 040 42823 2754
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de