Grundsteuer-Steuerfestsetzung (Stand: 30. März 2026)
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „ Mit gut 507 Mio. Euro liegen wir auch im zweiten Jahr unter dem Zielwert von 510 Mio. Euro für die Grundsteuer B. Die versprochene Aufkommensneutralität ist damit sogar im zweiten Jahr gewährleistet. Wir bleiben dabei, dass es weder Hebesatz-Senkungen noch Hebesatz-Erhöhungen gibt und geben wird. In den nächsten Jahren wird man aber sicher den wieder anziehenden Wohnungsbau in leicht ansteigenden Gesamteinnahmen ablesen. Dieser Trend bleibt natürlich von unserem Grundsteuer-Versprechen unberührt. Wir haben uns seinerzeit aus guten Gründen für ein einfaches und gerechtes Grundsteuermodell entschieden, das geringere Belastungsverschiebungen als andere Modelle zeigt und Segregation vermeidet. Die bisherigen Erfahrungen mit der reformierten Grundsteuer bestätigen unsere Annahmen. Nach bisherigen Auswertungen werden knapp 51 Prozent der Steuerpflichtigen entlastet, rund 49 Prozent erfahren eine Mehrbelastung.“
Überblick über Erlassanträge, Einsprüche und Klagen
Erlassanträge (die Frist für die Antragsstellung lief noch bis zum 31. März 2026):
Insgesamt sind (Stand: 2. April 2026) ca. 1.420 Erlassanträge beim Finanzamt VuG eingegangen. Davon sind bislang 126 Anträge erledigt. Hiervon sind 74 Anträge mit einem Erlassvolumen von etwa 353.000 Euro bewilligt worden. Es liegen 994 unbearbeitete Erlassanträge nach § 8 HmbGrStG in der zuständigen Erhebungsstelle zur Bearbeitung vor. Teilweise handelt es sich um größere Fallkomplexe, die gleich gelagert sind. Außerdem liegen ca. 300 weitere Fälle, die mit Einsprüchen behaftet sind, noch in den Grundsteuer- und Rechtsbehelfsstellen. In diesen Fällen ist der Antrag auf Erlass teilweise lediglich hilfsweise gestellt worden.
Einsprüche:
Aktuell (Stand: 2. April 2026) gibt es im Zusammenhang mit der Hamburgischen Grundsteuerreform insgesamt 71.977 Einsprüche. Hierbei handelt es sich um 47.201 unerledigte Einsprüche (In Bearbeitung, Ruhen des Verfahrens, Teil-Einspruchsentscheidung) und 24.776 erledigte Einsprüche (Abhilfe, Rücknahme des Einspruchs, Einspruchsentscheidung).
Klagen:
Im Zusammenhang mit der Hamburgischen Grundsteuerreform liegen (Stand: 2. April 2026) 196 Klagen vor. Diese unterteilen sich in 160 unerledigte Verfahren (in Bearbeitung, Ruhen des Verfahrens) und 36 erledigte Verfahren (Außergerichtliche Erledigung, Rücknahme der Klage). Zudem gibt es 1 Revisionsverfahren – das Verfahren, in dem die FHH vor dem FG Hamburg Erfolg hatte.
Dressel abschließend: „Die Klagen, Härtefallanträge und Einsprüche werden jetzt alle Schritt für Schritt abgearbeitet. Da wir das im Wesentlichen mit Bordmitteln bearbeiten, bitte ich da weiter um Verständnis und Geduld für die sorgfältige Bearbeitung durch unser zuständiges Finanzamt. Dass wir in einem Musterverfahren vom FG Hamburg grünes Licht für unsere Grundsteuer-Reform bekommen haben, gibt uns Rückenwind. Dieser Fall liegt jetzt beim BFH.“
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