Die Kommission genehmigte in zwei Fällen die Ausübung von Vorkaufsrechten, um städtebauliche und wohnungspolitische Ziele zu erreichen. Ein Mehrfamilienhaus wird nach Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine städtische Gesellschaft saniert und vermietet. Der Eigentümer eines weiteren Mehrfamilienhauses konnte das Vorkaufsrecht der Stadt abwenden, indem er sich verpflichtete, baurechtliche Mängel zu beheben und die Wohnnutzung wiederherzustellen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die positive Flächenbilanz der Kommission für Bodenordnung im vergangenen Jahr unterstreicht einmal mehr eindrucksvoll das erklärte strategische Ziel, die städtische Eigentumsquote durch gezielte Ankäufe zu erhöhen. Nicht zuletzt sind auch die Vorkaufsrechte ein wertvolles Instrument, um unsere städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele zu fördern beziehungsweise durchzusetzen. Mein Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen und die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission, die die vorausschauende Stadtentwicklung zum Wohle der Stadt und für die Zukunft Hamburgs mit ihrer Arbeit unterstützen.“
Hintergrund:
In Hamburg entscheidet die 1957 eingerichtete Kommission für Bodenordnung über die Grundstücksgeschäfte der Stadt. Die Kommission besteht aus der Vorsitzenden, acht von der Bürgerschaft, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie zwei vom Senat bestellten Mitarbeitern der Verwaltung. Rechtlich ist sie ein Verwaltungsausschuss, der nicht-öffentlich tagt und dessen Mitglieder nicht weisungsgebunden sowie zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Beschlüsse der Kommission für Bodenordnung ermächtigen die Verwaltung, die Grundstücksgeschäfte in dem beschlossenen Rahmen abzuschließen, verpflichten sie aber nicht. Dementsprechend gibt der Bericht der Kommission für Bodenordnung in der Regel nur die Beschlusslage des Berichtjahres, nicht aber deren Umsetzung, wieder.
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