„Heute konsolidieren, modernisieren und investieren, damit Hamburg auch morgen stark und solidarisch bleibt!“

Senat beschließt Haushaltsentwurf 2027/2028

24. Juni 2026 Pressemitteilung

Im Zeichen einer deutschlandweiten Wachstumsschwäche aufgrund globaler Krisen sowie wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen hat der Hamburger Senat in seiner Klausurtagung den Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 und den Mittelfristigen Finanzplan bis 2030 beschlossen, die beide nun der Bürgerschaft für ihre Beratungen nach der Sommerpause zugeleitet werden. Der Gesamtaufwand der Freien und Hansestadt Hamburg steigt von geplanten 22,469 Mrd. Euro in 2026 auf 23,661 Mrd. Euro in 2027 bzw. 24,716 Mrd. Euro in 2028. Unter Einbeziehung der Finanzplanperiode bis 2030 ergeben sich weitere Steigerungen auf 25,968 Mrd. Euro in 2029 und 26,739 Mrd. Euro in 2030. Unter Berücksichtigung erwarteter Steuertrendabsenkungen steht den Behörden und Ämtern im Zeitraum von 2027 bis 2030 jedoch lediglich eine jährliche Aufwandssteigerung von 1,9 Prozent zur Verfügung. Im Zeitraum 2015 bis 2025 betrug die realisierte Steigerungsrate noch 4,61 Prozent/Jahr.

  • Finanzen und Bezirke

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 geht der Senat – trotz schwieriger Rahmenbedingungen – seinen Weg einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik unter Einhaltung der Schuldenbremse weiter. Wir sichern starke öffentliche Dienstleistungen für Bildung, Justiz, Sicherheit, Wissenschaft, Kultur und Soziales. Zugleich gelten jedoch strenge Maßstäbe für die weitere Ausgabenentwicklung, vor allem bei den gesetzlichen Sozialleistungen und Personalkosten. Neue, zusätzliche Aufgaben und nachrangige Projekte können derzeit nicht begonnen werden. Der Senat plant dagegen weiterhin hohe Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung und Sanierung der Infrastruktur zur Stärkung unserer Wirtschaft und zur Sicherung der Steuereinnahmen in der Zukunft. Der Senat hat den Haushaltsplanentwurf nach guter Vorarbeit der Finanz- und Fachbehörden und in guter Kooperation aller Senatsmitglieder beraten und einvernehmlich beschlossen. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben. Der Haushaltsplanentwurf wird der Bürgerschaft nun zeitgerecht zur Beratung zugeleitet.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir müssen heute konsequent konsolidieren, wirkungsvoll modernisieren und kraftvoll investieren, damit Hamburg auch zukünftig stark und solidarisch bleibt – das ist der Auftrag des Doppelhaushalts 2027/2028. Die globalen und nationalen Rahmenbedingungen gehen auch an Hamburg nicht spurlos vorbei. Zusätzlich belasten die Steuerrechtsänderungen auf Bundesebene auch unseren Haushalt erheblich. Daneben haben wir es weiterhin mit einem starken Anstieg der Kosten für gesetzliche Leistungen im Sozialbereich zu tun. Daher werden wir alles tun, um die Einnahmebasis unserer Stadt zu sichern: Hamburg hat dazu viele Vorschläge gemacht. Die Konsolidierung in Hamburg wird eine Herausforderung, aber wir werden die Grundfunktionen und Leistungsversprechen unserer Stadt fest im Blick behalten. Gleichwohl gilt: Nicht alle Kostensteigerungen können ausgeglichen, nicht alle frei werdenden Stellen im öffentlichen Dienst können nachbesetzt werden. An vielen Stellen werden viele einen Beitrag zur Konsolidierung leisten müssen, das ist angesichts der nicht von diesem Senat zu verantwortenden Rahmenbedingungen leider unvermeidlich. Umgekehrt wird Hamburg mit einem kräftigen Investitionshochlauf weiter seinen Beitrag leisten, damit die Konjunktur in Gang kommt und in die Infrastruktur investiert wird. Der Hamburger Investitionsbooster gibt dafür zusätzliche Impulse!“

Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten

Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 werden die Vorgaben der Schuldenbremse zum Ausgleich des Ergebnisplans sowie zur Aufnahme von Krediten eingehalten. Die Fehlbeträge im Ergebnisplan in den Haushaltsjahren 2027 – 2029 werden durch Entnahme aus der – in den konjunkturell besseren Jahren gefüllten – allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 1,65 Mrd. Euro ausgeglichen.

Haushaltssicherungs- und Konsolidierungskonzept 2030 gestartet

Das Haushaltsjahr 2030 weist planerisch wieder einen ausgeglichenen Ergebnisplan aus, der erreicht werden kann, wenn der Ergebnisplan in den nächsten Jahren dauerhaft um 600 Mio. Euro entlastet wird. Ein entsprechendes Haushaltssicherungs- und Konsolidierungskonzept 2030 hat der Senat zu diesem Zweck mit seinen Haushaltsbeschlüssen ebenfalls auf den Weg gebracht. Der Senat ist sich einig, dass in den nächsten Jahren erhebliche zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich sind, um wieder ein ausgeglichenes Ergebnis erreichen zu können. Erste konkrete Maßnahmen hierzu sind mit den heutigen Haushaltsbeschlüssen verbunden: Nicht alle Kostensteigerungen in staatlich finanzierten Bereichen werden ausgeglichen werden können, nicht alle frei werdenden Stellen im öffentlichen Dienst werden nachbesetzt können und im Beamtenbereich wird die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht.

Ursachen auf Bundesebene

Ursache dieser extrem herausfordernden Haushaltsaufstellung sind ein Rückgang des Steuertrends wegen der deutschlandweit schwierigen Wirtschaftslage, Einnahmeausfälle als Folge von Beschlüssen der Bundesebene zu Steuergesetzen, der deutliche Anstieg der Ausgaben für die in der Regel bundesgesetzlichen Leistungen im Sozialbereich, und die Umsetzung aktueller Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst bzw. Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Pensionären.

Kurs auf Einnahmesicherung und Kostendämpfung

Zu allen diesen Fragen hat der Senat bereits seit Jahren steuernde Maßnahmen oder Initiativen ergriffen. Der Senat ist in seiner Haushaltsklausur übereingekommen, den Kurs stabiler Einnahmesicherung und der Kostendämpfung bei den Sozialleistungskosten konsequent fortzusetzen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich wird er z. B. eine weitere Erhöhung der Zweitwohnungsteuer von 12 Prozent auf 20 Prozent zum 1. Januar 2028 forcieren. Ggf. weitere Erhöhungen von Landes- und Kommunalsteuern hängen davon ab, inwieweit steuergesetzliche Entscheidungen des Bundes in den nächsten Wochen mit Mehr- oder Mindereinnahmen für Landes- und Kommunalhaushalte verbunden sind. Wie praktisch alle Länder und Kommunen hat Hamburg keinerlei Spielraum für weitere Einnahmeverluste.

Finanzpolitisch solide Basis und verlässliche Leistungsversprechen

Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage ist aus Sicht des Senats wichtig festzuhalten, dass Hamburg eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands ist und bleibt – mit dem höchsten BIP pro Kopf. Mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung ist es seit 2011 gelungen, die Finanzen der Stadt in Ordnung zu bringen und krisenfest aufzustellen. Dadurch konnte Hamburg auch in der Corona-Pandemie Kurs halten und als eines der ersten Länder in der Republik die Corona-Schulden komplett zurückzahlen. Diese Basis ermöglicht jetzt, auf die allgemeine Rücklage von über 2,8 Mrd. Euro zurückzugreifen und diese finanzpolitisch schwierige Phase kraftvoll durchzustehen. Dazu gehört für den Senat insbesondere, dass wichtige Fortschritte und Leistungsversprechen der Stadt auch in diesen Zeiten Bestand haben:

  • die kostenfreie Grundbetreuung in der Kita und im Ganztag an Schulen,
  • die Beibehaltung der bisherigen Klassenhöchstgrenzen und der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit,
  • der Verzicht auf Studiengebühren,
  • der Erhalt wichtiger sozialräumlicher Angebote für Jung und Alt in den Stadtteilen genau-so wie Unterstützungssysteme (z. B. Jugendberufsagentur und Welcome Center), die dafür sorgen, dass Menschen nicht von Transferleistungen abhängig werden,
  • die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und des bezahlbaren Wohnens,
  • die weitere Gewährleistung eines hohen Niveaus der inneren Sicherheit durch Polizei, Feuerwehr und Justiz,
  • das Vorhalten einer erstklassigen medizinischen Versorgung,
  • die weitere Umsetzung des Klimaplans Richtung Klimaneutralität,
  • eine hohe Investitionsquote bei der staatlichen Infrastruktur wie Straßen, Schienen, Bildung, Wissenschaft, Energie u.v.m.

Den Sozialstaat erhalten und weiterentwickeln

Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt. Er muss Menschen in schwierigen Lebenslagen zuverlässig unterstützen, soziale Sicherheit gewährleisten und für alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt Chancen eröffnen. Dafür tragen wir gemeinsam mit Bund und Ländern Verantwortung und setzen uns auf Bundesebene für einen einfachen, gerechten und digitalen Sozialstaat ein. Gesetzliche Leistungen, wie die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe, die Hilfen zur Pflege oder die Existenzsicherung werden auf Bundesebene beraten und Hamburg wirkt aktiv an der Gestaltung der bundesrechtlichen Vorgaben mit, um den Sozialstaat weiterhin verlässlich und zukunftsfähig aufzustellen. Darüber hinaus arbeitet Hamburg bereits in der Eingliederungshilfe mit Trägerbudgets und sichert damit eine flexible und bedarfsorientierte Förderung. Gleichzeitig werden durch das verlässliche Finanzierungsmodell ökonomische Fehlanreize reduziert und neue Spielräume für innovative, sozialräumlich ausgerichtete Angebotsstrukturen eröffnet. Diesen Steuerungsansatz der wirksamen, sozialräumlichen Ausrichtung verfolgt Hamburg auch in der Kinder- und Jugendhilfe konsequent weiter, um starke Infrastrukturen für Familien vor Ort zu sichern.

Neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben investiert der Senat seit Jahren in hohem Umfang in sog. flankierende Sozialleistungen wie z. B. in die Integration, in die Wohnungslosenhilfe, in die Extremismusprävention und in die Gesundheitsförderung sowie in zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Bei steigenden gesetzlichen Leistungen und begrenzten Ressourcen geraten letztere besonders unter Druck. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, die bewährten Strukturen zu sichern und den Sozialstaat in seiner bisherigen Leistungsfähigkeit zu erhalten. Hamburg steht weiterhin für einen starken und stabilen Sozialstaat, dessen Angebote über die einzelnen Leistungsbereiche hinaus wirksam zusammengefasst werden können. In den Bezirken wird mit der Bezirksverwaltungsreform die Sozialraumplanung weiter gestärkt. Ziel ist es soziale Angebote bedarfsgerecht zu steuern, besser miteinander zu verknüpfen und die Wirksamkeit im Blick zu behalten.

Senat zündet „Hamburger Investitionsbooster“

Es ist in den letzten Jahren gelungen, dass Hamburg in großem Umfang in seine Zukunft investiert, insbesondere in den Ausbau von Infrastruktur und in die Weiterentwicklung der Stadt: Der Senat hat die Investitionen planerisch in Hamburg von 2018 bis 2027 bereits mehr als verdreifacht. Zusammen mit den Investitionen der öffentlichen Unternehmen wirkt es wie ein Konjunkturprogramm. Der Senat hat in seiner Klausur beschlossen, hierbei noch draufzulegen. Zum einen werden die Investitionen im Kernhaushalt erstmals auf über 3 Mrd. Euro pro Jahr in der Finanzplanperiode bis 2030 hochgefahren. Zum anderen hat der Senat eine Investitionsliste für seinen Anteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes beschlossen – der „Hamburger Investitionsbooster“ wird die Maßnahmen aus den verschiedenen Fördersegmenten bündeln und einen beschleunigten Mittelabfluss der Hamburg zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes ermöglichen.

Konkret erhalten die Länder nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – Lu-KIFG) einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt. Gemäß der in § 2 LuKIFG aufgeführten Verteilung auf die Länder beträgt der Hamburg-Anteil 2,65860 Mrd. Euro der Gesamtsumme von 100 Mrd. Euro. Der Senat will diesen Investitions- und Konjunkturimpuls zeitnah und unmittelbar wirksam werden lassen; er hat dafür zahlreiche prioritäre Vorhaben in Aussicht genommen. Der Bundesregierung und dem Senat ist es ein großes Anliegen, schnellstmöglich einen größtmöglichen Anteil der jedem Land zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen zu binden. Für Hamburg ist es daher von großer Bedeutung, die Mittel zügig zu veranschlagen und die Projekte umzusetzen.

Beide Impulse – der eigene Investitionshochlauf und der Booster aus Bundesmitteln – werden ein zusätzlicher Konjunkturmotor für Hamburg sein, um weiter überdurchschnittliche Wachstumswerte zu erreichen sowie Beschäftigung und Steuereinnahmen zu sichern und auszubauen. Die Maßnahmen werden unter https://www.hamburg.de/go/1190396 kurz vorgestellt und überwiegend per Nachbewilligungs- oder Ergänzungsdrucksachen der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.

Konkrete Maßnahmen aus den einzelnen Behörden und Ämtern

  • Hamburg muss bei den städtischen Personalkosten und beim Personal konsolidieren. Daher wird der Senat eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte um eine Stunde auf 41 Stunden ab 1. Januar 2027 vorbereiten. Der Bund sowie die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben vergleichbare Regelungen; Die Freie Hansestadt Bremen hat dieses gerade eingeführt. Hinzu kommt die Streichung des noch verbliebenen sog. AZV-Tages (Arbeitszeit-Verkürzungstag) für Beamtinnen und Beamte. Beide Maßnahmen machen rechnerisch rd. 140 Mio. Euro aus und werden jeweils dezentral insbesondere dadurch erbracht, dass in den nächsten Jahren nicht jede freiwerdende Stelle wiederbesetzt werden kann. Angesichts der Steigerungen beim Personal in den städtischen Verwaltungsbereichen (stärker als das Einwohnerwachstum) hält der Senat diese Maßnahme für vertretbar, finanzpolitisch ist sie in dieser Lage unabweisbar. Zur Umsetzung der Arbeitszeiterhöhung wird der Senat Entwürfe zur Änderung von Beamtengesetz und Arbeitszeitverordnungen vorlegen. Diese werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zugeleitet – bevor dann die Befassung der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf ansteht. Daneben enthält der Haushaltsplanentwurf angemessene Verstärkungen, um die Behörden bei der Umsetzung des Tarifabschlusses und der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation anteilig zu unterstützen.
  • Durch erhebliche Verstärkungen wird die Sozialbehörde in die Lage versetzt, die Kostensteigerungen bei den gesetzlichen Sozialleistungen auffangen zu können – eine Steigerung von 2026 auf 2027 um rd. 15 Prozent auf über 3,9 Mrd. Euro bei den Kostenermächtigungen des Einzelplans. Diese Zahlen unterstreichen aus Sicht des Senats, dass – insbesondere im Bund – die Bemühungen um Kostendämpfung in den Sozialleistungssystemen zeitnah zu Ergebnissen führen müssen. Als notwendiger Finanzierungsbeitrag wird der Sozialrabatt für Leistungsbezieher pauschal um 10 Euro teurer (rabattiertes Deutschlandticket als Sozialticket). In der Preisgestaltung von 2026 würde das bedeuten: Statt 27,50 Euro kostet es zukünftig 37,50 Euro, zukünftige Preiserhöhungen beim Deutschlandticket sind dabei noch nicht eingerechnet. Da z. B. für Alleinstehende der Mobilitätsanteil in der Grundsicherung ca. 50,49 Euro monatlich beträgt, hält der Senat diesen höheren Finanzierungsbeitrag für vertretbar. Im Städte- und Ländervergleich bewegt Hamburg sich damit im oberen Mittelfeld.
  • Auch die Bildungs- und Familienbehörde kann mit dem Haushaltsplan 2027/2028 ihre Aufgaben für Kinder, Jugendliche und Familien verlässlich erfüllen und zugleich wichtige Zukunftsvorhaben in Bildung, Betreuung und Kinderschutz weiter voranbringen. Durch Umlagebeiträge aller Einzelpläne sowie weitere Verstärkungen wächst das Volumen der veranschlagten Kosten gegenüber 2026 um rund 7,0 Prozent auf 6,360 Milliarden Euro im Jahr 2027. Damit setzt der Senat ein klares Signal für Verlässlichkeit und Kontinuität in Bildung, Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
  • Der Senat hält unverändert an der beitragsfreien fünfstündigen Grundbetreuung in der Kita fest. Zugleich ist eine Reform der Kita-Gebühren für darüber hinaus-gehende Betreuungszeiten geplant. Ziel ist eine sozial ausgewogene und zugleich tragfähige Weiterentwicklung der Finanzierungsstruktur. Die Beitragssys-tematik wird an die aktuellen Einkommensverhältnisse der Familien angepasst und jährlich dynamisiert. Haushalte mit höheren Einkommen leisten künftig einen größeren Beitrag. Die Einkommensstaffelung wird vereinfacht und auf höhere Einkommensgruppen ausgeweitet, sodass sich die Beiträge noch passgenauer an der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Familie orientieren. Die Einkommenshöhe, ab der ein Elternbeitrag erhoben wird, wird von derzeit 1.023 Euro auf 2.650 Euro monatliches Nettoeinkommen angehoben. Der Höchstbeitrag von aktuell 191 Euro erhöht sich in zwei Stufen: Zum 1. August 2027 auf 320 Euro und auf 336 Euro zum 1. August 2028 ab einem Nettoeinkommen eines Zweipersonenhaushalts von 6.000 Euro. Der Senat rechnet ab Vollumsetzung 2028 mit rd. 13,68 Mio. Euro Mehreinnahmen. Im Bereich der Jugendhilfe konnte eine Dynamisierung der Zuwendungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit um 1,5 Prozent abgesichert werden. Zugleich setzt die Schul- und Familienbehörde weiterhin auf eine strategische Steuerung mit einem klaren Fokus auf frühzeitige Beratung und präventive Angebote vor Ort.
  • Auch im Bereich Schule und Berufsbildung werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Ein zentrales bildungspolitisches Anliegen des Senats ist es, Schulen best-möglich dabei zu unterstützen, allen Kindern und Jugendlichen gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung des Startchancen-Programms, der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit sowie die Weiterentwicklung der Medienbildung. Die bisherigen Klassenhöchstgrenzen blei-ben bestehen. Im Bereich der Ganztagsbeschulung (GBS/GTS) bleibt die kostenfreie Grundbetreuung ebenfalls erhalten. Es erfolgt eine Angleichung bei den Ganztagszuweisungen an GTS-Grundschulen: Die GTS-Grundschulen erhalten ab dem Schuljahr 2027/28 zu 100 Prozent Erzieherstellen analog zu den GBS-Grundschulen. Im Bereich der beamteten Lehrkräfte sollen die Regelungen zur Wochenarbeitszeit mit dem neuen Schulhalbjahr zum 1. Februar 2027 in Kraft tre-ten, wobei die zusätzliche Stunde für Lehrkräfte nicht zu einer Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung führt, sondern für die gemeinsame Qualitäts- und Unter-richtsentwicklung genutzt werden soll. Wichtige Schulbauvorhaben sollen über den Hamburger Investitionsbooster finanziert werden, so dass die Mieten im Mie-ter-Vermieter-Modell der Schulen nicht steigen müssen. Das Sondervermögen des Bundes schafft zusätzliche Investitionsspielräume, die Hamburg gezielt für den Ausbau und die Modernisierung seiner Schulen nutzt.
  • Die veranschlagten Kosten im Einzelplan der Behörde für Inneres und Sport wachsen von 2026 auf 2027 auf 1,936 Mrd. Euro. Verstärkungen wird es insbesondere für die Hamburger Polizei geben, hier werden u. a. die zugesagten Erhöhungen der Polizeizulage und der Hamburg-Zulage ausfinanziert. Unterstützungen gibt es auch für IT-Projekte und die Krisenresilienz. Den Polizeieinsatzdienst werden wir personell weiter stärken, dies wird allerdings nur durch eine gleichzeitige Reduzierung von Personal in der Polizeiverwaltung bzw. im Tarifbereich möglich sein. Die Innenbehörde profitiert demgegenüber ganz maßgeblich vom Hamburger Investitionsbooster: 210 Mio. Euro sollen für das neue Polizeiausbildungszentrum, die Drohnenabwehr, Maßnahmen der Zivilen Verteidigung sowie für Wachen der Freiwilligen Feuerwehr investiert werden. Der Senat hält Kurs bei Investitionen in die Sicherheit der Stadt. Die Investition in moderne Drohnentechnik ermöglicht dabei den zukünftigen Verzicht auf die Vorhaltung eigener Polizeihubschrauber.
  • Die veranschlagten Kosten im Einzelplan der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung wachsen von 2026 auf 2027 auf 1,744 Mrd. Euro. So können die Bedarfe zwar nicht vollständig gedeckt werden, aber wichtige Grundpfeiler der Arbeit der BWFG gestärkt werden. Insbesondere der Defizitabbau-Pfad des UKE mit Haushaltsmitteln in Größenordnungen von 44 bis 66 Mio. Euro/Jahr und die Ausfinanzierung der noch bis 2027 laufenden Zukunftsverträge für die Hochschulen werden so abgesichert. Die erfolgreiche Exzellenzstrategie wird ebenfalls ausfinanziert. Der über viele Jahre erkämpfte Erlass von Studiengebühren bleibt erhalten. Gleichzeitig steigt der seit 20 Jahren nicht erhöhte Verwaltungskostenbeitrag für Anmeldung und andere Leistungen an den Hochschulen um 30 Euro, um die Kostenentwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte aufzufangen. Zum Beispiel an der Uni Hamburg bedeutet das, dass der Semesterbeitrag inkl. Semesterticket und Beitrag für das Studierendenwerk insgesamt 414 Euro statt 384 Euro beträgt. Die BWFG profitiert vom Hamburger Investitionsbooster mit rd. 500 Mio. Euro für das HAFUN und Petra IV in der Science City, weiteren Maßnahmen im Hochschulbau und für ein Digitalprojekt am UKE. Damit steht der Forschungs- und Wissenschaftsbereich mit an der Spitze beim Mitteleinsatz des Sondervermögens des Bundes in Hamburg. Im Bereich Gleichstellung werden Konsolidierungen komplett vermieden. So halten wir in herausfordernden Zeiten Kurs in Wissenschaft und Gleichstellung und setzen damit auch ein wichtiges Zeichen für die Stärkung unserer Demokratie.
  • Der besonders personalintensive Einzelplan der Behörde für Justiz und Verbraucher-schutz wächst bei den Kostenermächtigungen von 2026 auf 2027 auf 871 Mio. Euro. Durch Umlageanteile und Verstärkungen können Personalbedarfe wie die Ausfinanzierung der erhöhten sog. Gitterzulage im Strafvollzug, die Ko-Finanzierung von Stellen bei einer Fortsetzung des Pakts für den Rechtstaat, weitere Personalmaßnahmen sowie Gebäude- und IT-Kosten berücksichtigt werden. Gleichwohl wurde als personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument bereits eine dreimonatige Nachbesetzungsverzögerung außerhalb bestimmter besonders belasteter Bereiche eingeführt. Besonders positiv fällt ins Gewicht, dass auch Justiz und Strafvollzug vom Hamburger Investitionsbooster aus dem Sondervermögen profitieren: 100 Mio. Euro sollen als Investitionszuschuss in die denkmalgerechte Sanierung des Strafjustizgebäudes fließen, 30 Mio. Euro in die Anschaffung von Modulbauten in der JVA Fuhlsbüttel zur Entlastung des Justizvollzugs. Die Sicherung des Rechtstaats auch in schwierigen Zeiten bleibt Schwerpunkt des Senats.
  • Die Kostenermächtigungen im Einzelplan der Behörde für Kultur und Medien wachsen von 2026 auf 2027 auf 504 Mio. Euro. Damit können nicht alle Kostensteigerungen aufgefangen, aber wichtige laufende Projekte der Behörde und der Bestand der städtischen Häuser und Förderprogramme im schwierigen Umfeld gesichert werden. Dazu zählen unter anderem die Erneuerung der Dauerausstellung in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und das Projekt „Haus der Digitalen Welt“ sowie zahlreiche bedeutende Sanierungsvorhaben. Kürzungen in den laufenden Kulturzuwendungen können vermieden werden, weil der Kulturanteil der Einnahmen aus der Kultur- und Tourismustaxe vollständig in die Stabilisierung des Haushalts fließen. Außerdem ist nunmehr die Erhebung eines allgemeinen Eintritts für den Besuch der Elbphilharmonie-Plaza in Höhe von 5 Euro und 3 Euro ermäßigt unvermeidlich; die Erhebung soll im laufenden Jahr beginnen.
  • Die veranschlagten Kosten im Einzelplan der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wachsen von 2026 auf 2027 auf rd. 711 Mio. Euro. Der Zins- und Verlustausgleich für die städtische Förderbank IFB wurde erhöht, um die Förderung des Wohnungsneubaus und der Sanierung sicherstellen zu können. Verschiedene Elemente der Förderpraxis stehen aktuell auf dem Prüfstand, um perspektivisch den Haushalt weniger zu belasten. So soll u. a. der geförderte Neubau durch stärkere Anlehnung an den Hamburg-Standard kostengünstiger werden und die Förderung im Bestand größere Bedeutung gewinnen. Zu Haushaltsentlastung wird u. a. das Programm des Anteilserwerbs der SAGA durch die städtische Beteiligungsholding HGV fortgesetzt. Die SAGA leistet weiterhin hohe Investitionen in die Pflege und Entwicklung ihrer Bestände und in den Neubau. Der Anteilserwerb durch die HGV ist nur aufgrund der erfolgreichen Wirtschaftsführung der SAGA möglich. Diese leistet so einen wichtigen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt insgesamt. Wohnungsbau und Stadtentwicklung profitieren zudem vom Hamburger Investitionsbooster: 25 Mio. Euro werden in die Lärmschutzwand für den neuen Stadtteil Oberbillwerder investiert, um die geplante Stadtentwicklung nördlich der Bahnstrecke Hamburg – Bergedorf möglich zu machen. Auch von der Ausgestaltung des A7-Deckels Altona (siehe unten BUKEA) profitiert der Wohnungsbau: Durch die Umsiedlung von Kleingärten auf den Lärmschutzdeckel kann auf dem Gelände der Science City dringend notwendiger Wohnungsbau realisiert werden.
  • Die Kostenermächtigungen im Einzelplan der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation werden 550 Mio. Euro umfassen. Verstärkt um 7 Mio. Euro wurde dabei strukturell insbesondere die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik, um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt weiter mit hoher Intensität betreiben zu können. Wirtschaft und Hafen profitieren zudem deutlich vom Hamburger Investitionsbooster: In die Hafenbahn werden zusätzlich 65 Mio. Euro investiert. Das erfolgreiche Programm der Handwerkerhöfe wird fortgesetzt und mit zusätzlich 12 Mio. Euro finanziert – das Hamburger Erfolgsmodell trägt bei zu Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen sowie Impulsen in der Stadtentwicklung. Um funktionsfähige Wirtschaftsverkehre zu gewährleisten, werden zudem 100 Mio. Euro bereitgestellt, um vor dem Hintergrund der irreparabel beschädigten Freihafenelbbrücke gemeinsam mit der Verkehrsbehörde eine belastbare Interimslösung zu ermöglichen.
  • Die veranschlagten Kosten der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bleiben stabil bei rd. 403 Mio. Euro. So stützt die Behörde weiterhin das, was Hamburg lebenswert macht. Die Mittel für den Klimaplan werden in der Finanzplanperiode trotz schwierigster finanzieller Rahmenbedingungen aufgrund der übergeordneten Bedeutung vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimazielen der Stadt um rund 2,1 Mio. Euro erhöht. Zudem wurden die Mittel für den sogenannten Naturcent um 3,7 Mio. Euro erhöht – das ist ein ökologischer Finanzausgleich für den Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten. Diese dauerhaften Mittel für die Pflege von Parks und Naturschutzgebieten bemessen sich an der Höhe der zusätzlichen Grundsteuer nach Bebauung. Und auch die Mittel für die Rahmenzuweisung Grün werden für die Bezirke erhöht und verstärken Pflege, Instandhaltung und Ausbau öffentlicher Grünanlagen, Parks und Spielplätze. Für die Sauberkeit der Stadt werden weiter zusätzliche Haushaltsmittel für Nassreinigungen rund um den Hauptbahnhof bereitgestellt. Auf Einnahmeseite bereitet der Senat nunmehr die Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr noch in dieser Wahlperiode vor. Konkret soll – wie in einigen anderen Bundesländern – jeder, der Regenwasser ins Gewässer einleitet, dafür einen Gebührenbeitrag in Abhängigkeit der angeschlossenen versiegelten Fläche leisten. Ziel ist eine bessere Gebührengerechtigkeit, die bereits länger vom Rechnungshof gefordert wird, sowie eine finanzielle Stärkung der Gewässerunterhaltung. Eine solche Stärkung ist notwendig, damit den steigenden Herausforderungen des Klimawandels mit längeren Trockenzeiten und Starkregen begegnet werden kann. Umwelt und Klima profitieren zudem vom Hamburger Investitionsbooster 2030: Highlight ist die 100 Mio. Euro kostende Gestaltung des letzten A7-Deckels in Altona als übergeordnete Grünverbindung und großräumige Stadtreparatur – mit positiven Effekten sowohl für die Klimaneutralität als auch für die Stadtentwicklung. Hinzu kommt der Neubau des Instituts für Hygiene und Umwelt im Billebogen, wovon auch die Gesundheits- und Verbraucherschutzbehörde profitieren (482 Mio. Euro).
  • Die Kostenermächtigungen im Einzelplan der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wachsen von 2026 auf 2027 auf 1,042 Mrd. Euro. Die großen Projekte der Mobilitätswende wie die U4 und U5 sollen fortgesetzt werden und bilden auch beim Hamburger Investitionsbooster einen Investitionsschwerpunkt: 255 Mio. Euro sollen in das Bus-Investitionsprogramm von Hochbahn und VHH fließen, womit der E-Bus-Anteil auf Hamburgs Straßen deutlich erhöht wird. 80 Mio. Euro werden in ein Programm für abgängige Ampeln investiert, ein Beitrag auch zur Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsflusses. Bei den laufenden Aufwendungen wird das Schülerticket auf Basis des Deutschlandticket weiterentwickelt: Um Missbräuche für dieses besonders attraktive Angebot zu reduzieren und die Verwaltungskosten bei HVV und Schulbehörde zu minimieren, wird ab 2027 digital eine Servicepauschale von 19 Euro/Jahr erhoben.
  • Der Einzelplan der Behörde für Finanzen und Bezirke bleibt im Kernbereich stabil und stellt aber notwendige Verstärkungen für Bezirke und bürgernahe Dienste (insbesondere HamburgService) sicher. Unterstützungen für die Grundsicherungsämter, den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Standesämter sowie die Zentraleinheit zum Unterhaltsvorschuss bleiben erhalten. Die Zivilschutz-Aufgaben der Bezirksämter werden mit einem Grundbudget unterstützt; Kostensteigerungen bei Bürgerhäusern, Stadtteilkultur und Jugendarbeit werden mit einer 1,5 Prozent Steigerung ausgeglichen. Um die Kosten- und Personalentwicklung beim HamburgService effizient zu steuern, wird die Barzahlung auf eine Dienststelle konzentriert. Zudem wird die Finanzbehörde das Gebührengesetz ändern; es wird stärker zwischen digitalen (günstigeren) und analogen (teureren) Verwaltungsdienstleistungen unterschieden. Dort wo Hamburg vom Bund übertragene Aufgaben ausführt (z. B. Reisepass/Personalausweis), werden erstmals vollständig kostendeckende Gebühren möglich sein. Wichtige Projekte der Realisierungsträger der Finanzbehörde können mit dem Hamburger Investitionsbooster vorangebracht werden: Neben dem Schulbau werden 115,8 Mio. Euro in den Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht an der Horner Rennbahn, mehrere Azubi-Wohnen-Pilotprojekte sowie 39,7 Mio. Euro in die dringliche Sanierung der Sporthalle Hamburg im Bezirk Nord investiert. 

Rückfragen der Medien
Behörde für Finanzen und Bezirke
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

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