Onlineservice einfachELSTERplus gestartet

So einfach geht Einkommensteuererklärung heute

09. Juli 2025 Pressemitteilung

Mit einfachELSTERplus bietet die Steuerverwaltung einen neuen kostenfreien Onlineservice zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für ledige, kinderlose Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Der Service ist ab sofort erstmals für die Einkommensteuererklärung 2023 und 2024 nutzbar und ergänzt den bereits vorhandenen Service einfachELSTER für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre. Schritt für Schritt werden Nutzerinnen und Nutzer in diesem Onlineservice durch die Erklärung geführt. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders einfach, so wie es der Name verspricht.

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Wie kann man einfachELSTERplus nutzen? Eine Anmeldung erfolgt über ein bestehendes ELSTER-Zertifikat oder die Authentifizierungs-App ELSTER-Secure. Erstnutzende registrieren sich einmalig unter www.elster.de. Nach Abschluss der Registrierung kann einfachELSTERplus für die Erstellung der Steuererklärung über die Homepage www.einfachelsterplus.de genutzt werden. Durch die gezielte Beantwortung von Fragen zu unterschiedlichen Themen erstellt sich die Steuererklärung im Handumdrehen. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Jahreslohnsteuerbescheinigung oder die Bescheinigungen von Kranken- und Pflegeversicherungen, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Nach abschließender Prüfung der Angaben kann die Steuererklärung digital an das Finanzamt versendet werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Steuerverwaltung setzt auf Bürgerfreundlichkeit. Neben dem persönlichen oder telefonischen Kontakt können Steuerpflichtige zu jeder Zeit und egal, wo sie sich gerade befinden, über das Steuerportal ELSTER ihr Finanzamt kontaktieren. Und das geht für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit einfachELSTERplus jetzt sogar noch einfacher. Der Onlineservice ist gerade auch ideal für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die vielleicht noch nicht so viel Erfahrung in Sachen Steuererklärungen haben. Übrigens: Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten jetzt rasch aktiv werden. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 30. April 2026 Zeit.“

Rückfragen der Medien
Behörde für Finanzen und Bezirke
Pressestelle
Telefon: 040 42823 1662
Mobil: 0176 42858170
E-Mail: claas.ricker@fb.hamburg.de
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