Hamburger Verwaltung

Tarifeinigung zu bürgernahen Diensten und Mobilitätszuschuss für alle städtischen Beschäftigten

29. Oktober 2025 Pressemitteilung

In den Tarifverhandlungen zu den bürgernahen Diensten der Hamburger Verwaltung hat es in der Nacht zu Mittwoch eine Einigung zwischen der Stadt und den Gewerkschaften Ver.di und dbb gegeben. Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen konnte nun der Abschluss eines Tarifvertrags über eine Zulage für bürgernahe Dienste und über die Zahlung eines Mobilitätszuschusses zum Deutschlandticket für alle städtischen Beschäftigten vereinbart werden. Das hat der städtische Verhandlungsführer Finanzsenator Dr. Andreas Dressel heute morgen mitgeteilt. Damit wird der Auftrag aus dem Tarifvertrag der Länder (TvL) vom 9. Dezember 2023 und der entsprechende Ersuchen der Bürgerschaft noch vor Auslaufen des aktuellen Tarifvertrags aufgegriffen. Nach Zustimmung der entsprechenden Gremien soll die Einigung umgesetzt und im Nachgang auch noch auf die Beamtinnen und Beamten der Stadt übertragen werden.

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Im Einzelnen sieht die Einigung vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung, die im unmittelbaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern arbeiten (soweit es nicht durch andere Zulagen oder die Berufsbezeichnung/Bezahlung bereits berücksichtigt ist) ab dem 1. Februar 2026 in Höhe von monatlich 100 Euro Zulage erhalten; zum 1. Mai 2027 erhöht sich die Zulage auf 115 Euro. Damit werden die besonderen Herausforderungen im bürgernahen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders berücksichtigt sowie die Attraktivität dieser Aufgaben und Stellen bei der Personalgewinnung gesteigert. Als bürgernahe Dienste gelten zum Beispiel insbesondere Beschäftigte beim Bürgerservice in den Bezirksämtern, beim Hamburg Service vor Ort, in den Jobcentern oder auch in den Schulsekretariaten. Die Angestellten im Polizeidienst, die im Dienst die generelle Befugnis zum Führen von Waffen haben, erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 30 Euro (Waffenträgerzulage); zum 1. Mai 2027 erhöht sich die Zulage auf 40 Euro. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die auf Basis des TvL bereits eine SuE-Zulage erhalten, werden zusätzlich zur SuE-Zulage eine Zulage von 50 Euro monatlich erhalten; zum 1. Mai 2027 erhöht sich diese Zulage auf 75 Euro.

Als Plus für ALLE städtischen Beschäftigten aus dieser Einigung wird ab 1. April 2026 die Freie und Hansestadt Hamburg erstmalig als steuer- und abgabenfreier Mobilitätszuschuss einen Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket zahlen – das sind in 2026 15,75 Euro. Das Deutschlandticket in der Variante des Jobtickets kostet dann für die Beschäftigten der Stadt zukünftig 44,10 Euro statt 63 Euro monatlich – durch den zusätzlichen Rabatt von 3,15 Euro je Ticket entspricht das einer monatlichen Ersparnis von 18,90 Euro. Es besteht Einvernehmen, dass auch bei weiteren Preissteigerungen beim Deutschlandticket der notwendige Zuschuss entsprechend dynamisiert wird, damit die städtischen Beschäftigten vom Deutschlandticket als Jobticket verlässlich profitieren können.

Finanzbehörde und Personalamt gehen von Folgekosten für den städtischen Haushalt von anfänglich rd. 23 Mio. Euro in der Ganzjahreswirkung aus.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit der heutigen Einigung lösen wir unser Versprechen einer Zulage für bürgernahe Dienste für Hamburg ein. Das Gesicht der Stadt sind insbesondere diejenigen, die Tag für Tag im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen. Diese Zulage ist ein Zeichen der Wertschätzung für viele dieser Beschäftigten und sie wird uns auch bei der zukünftigen Personalgewinnung für die bürgernahen Dienste helfen. Hinzu kommt für alle städtischen Beschäftigten ein steuerfreier Mobilitätszuschuss für das Deutschlandticket, die zukünftig damit effektiv 1,45 Euro pro Tag für das Deutschland-Jobticket bezahlen. Das ist ein echter Beitrag der Stadt für die Mobilitätswende, der direkt auf die Klimaziele einzahlt.“ 

Rückfragen der Medien
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Pressestelle
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