Tarifeinigung zu den bürgernahen Diensten

Teilzustimmung der TdL ermöglicht erste Umsetzungsschritte

01. Dezember 2025 Pressemitteilung

Die Tarifgemeinschaft der Länder hat für wesentliche Teile der Hamburger Tarifeinigung zu den bürgernahen Dienste grünes Licht gegeben. „Auch in schwierigen Zeiten müssen wir als Tarifpartner untereinander und miteinander kompromissfähig bleiben. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger und die Beschäftigten von uns. Die TdL-Mitgliederversammlung möchte mit Verweis auf das Verhandlungsmandat aus dem Tarifvertrag vom Dezember 2023 die Zulage vor allem auf diejenigen bürgernahen Beschäftigten der Stadt fokussieren, die vergleichbar in den Flächenländern kommunale Aufgaben wahrnehmen – das ist der übergroße Anteil derer, die wir bereits im Blick hatten. Ferner wurde Hamburg gestattet, die Waffenträgerzulage für die Angestellten im Polizeidienst und den Mobilitätszuschuss für alle Beschäftigten über- bzw. außertariflich leisten zu dürfen – das möchten wir jetzt auf den Weg bringen. Wir setzen sehr darauf, dass auch die Gewerkschaften selbst ein Interesse daran haben, diese unstreitigen Leistungen termingerecht den jeweiligen Beschäftigten zukommen zu lassen. Über alles weitere wird natürlich auch in der großen Lohnrunde am Mittwoch weiter zu sprechen sein“, so Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.

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Im Hinblick auf die vor allem von der Gewerkschaft Verdi geforderte zusätzliche Zulage für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienstes hat Hamburg von der TdL-Mitgliederversammlung ein deutlich negatives Votum erhalten. Dressel: „Das kann Hamburg nicht einfach ignorieren, daran muss und wird Hamburg sich halten. Wir stehen zu unserer Einigung, aber wir werden als Vorsitzland nicht gegen die Satzung der Tarifgemeinschaft der Länder verstoßen. Wir sind uns sicher, dass die Gewerkschaften diesen Punkt im Rahmen der Mittwoch beginnenden großen Lohnrunde stark stellen werden.“

Dressel abschließend: „Dass dieser Zwischenstand auf Gewerkschaftsseite nicht auf Begeisterung stößt, bedauere ich, ist aber leider unvermeidlich. Ein anderes Vorgehen unsererseits hätte aber ein komplettes Scheitern der Tarifeinigung zur Folge haben können, das wollten wir unbedingt vermeiden. Man muss auch bedenken: Jedes Mitgliedsland der TdL klopft jede einzelne Lösung für Hamburg auch auf Wechselwirkungen mit seiner eigenen Tarifsituation ab. Dass angesichts des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung die Länder weitere neue Tarifrisiken für sich unbedingt vermeiden wollen, kann ich ebenfalls gut verstehen. Aber wir müssen auch bedenken – das sage ich in Richtung der anderen Länder – dass Berlin fast allen seinen Beschäftigten eine Hauptstadtzulage von 150 Euro bezahlt, Bayern seinen Landesbeschäftigten bis E9 in München eine München-Zulage von 135 Euro zahlt und dieses logischerweise auch in Hamburg zu Erwartungen bei den Beschäftigten geführt hat. Vor diesem Hintergrund habe ich den Gewerkschaften schon letzte Woche Gespräche zum weiteren Vorgehen angeboten. Meine Hand für eine Lösung bleibt ausgestreckt!“

 

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