Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Klimaschutz ist ein zentrales Ziel unserer Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie und des Koalitionsvertrages. Der Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für die Zielerreichung im Konzern Hamburg. Durch ein effektives Monitoring des Treibhausgas-Ausstoßes der Unternehmen sowie der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität erwarten wir auch ein verbessertes Benchmarking und Klarheit, wo wir investieren und nachsteuern müssen. Damit erhalten wir als Konzern auch bessere Steuerungsmöglichkeiten, um effizienten und wirkungsvollen Klimaschutz bei unseren öffentlichen Unternehmen zu ermöglichen und umzusetzen. Nicht jedes Unternehmen muss selbst einen Weg zur Klimaneutralität finden, sondern sie können voneinander lernen. Mit diesem Vorgehen sichern wir auch ein ökonomisch und sozial verträgliches Vorgehen. Als Konzern Hamburg wollen wir unserer Vorbildwirkung für Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden.“
Umweltsenator Jens Kerstan: „Die öffentlichen Unternehmen spielen eine bedeutende Rolle für die Erreichung unserer Klimaschutzziele und sind in vielen Bereichen die zentralen Akteure der Stadt in Sachen Klimaschutz und nachhaltiger Energiewirtschaft. Sie setzen mit vielen Projekten Maßstäbe im Bereich der Energiewende sowie in der Klimapartner-Vereinbarung oder der UmweltPartnerschaft Hamburg. Mit der Umsetzung der Drucksache gehen die öffentlichen Unternehmen nun weiterhin als Vorbilder für ambitionierten Klimaschutz voran, schaffen eine verbesserte Transparenz und entwickeln Strategien für eine ambitionierte Zielsetzung zur Klimaneutralität.“
Neben den direkten Treibhausgas-Emissionen (Scope 1-Emissionen), die etwa durch den unternehmenseigenen Fuhrpark oder stationäre Verbrennungsanlagen entstehen, und den energiebedingten indirekten Scope 2-Emissionen (z. B. eingekaufter Strom und Wärme), müssen die öffentlichen Unternehmen zukünftig auch diejenigen Emissionen berechnen und in Klimastrategien adressieren, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit in vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsketten entstehen (Scope 3). Damit übernehmen die städtischen Unternehmen verstärkt und im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten auch Verantwortung für diejenigen Treibhausgase, die etwa durch die Anreise ihrer Beschäftigten, durch Geschäftsreisen oder bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen entstehen.
Mit der Umsetzung der Drucksache soll zukünftig nicht nur eine bessere Transparenz über den Treibhausgas-Ausstoß geschaffen werden, sondern über die Klimastrategien der Unternehmen auch geprüft werden, ob, mit welchen Maßnahmen und zu welchen Kosten Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann. Bei der Definition von Klimaneutralität hat sich der Senat u. a. an den strengen Vorgaben der anerkannten Science-Based Targets Initiative (SBTi) orientiert. Damit setzt die FHH – auch mit Blick auf die kommenden EU-Nachhaltigkeitsberichtspflichten – ein starkes Signal für den Klimaschutz in herausfordernden Zeiten.
Um die öffentlichen Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, haben die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie die Finanzbehörde in enger Zusammenarbeit mit den öffentlichen Unternehmen u. a. einen Praxis-Leitfaden entwickelt, der kontinuierlich angepasst werden soll. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Hamburg und über die Stadtgrenzen hinaus sind Voraussetzung für die Erreichung der ambitionierten Ziele. Deshalb soll die Umsetzung auch weiterhin – im Sinne der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie – in engem Austausch und Kooperation zwischen den öffentlichen Unternehmen und Behörden erfolgen.
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