Pilotverfahren „Ihre Steuer: Macht jetzt das Finanzamt für Sie“

Das Finanzamt Hamburg-Ost sendet in einem Pilotprojekt ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern einen Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid für 2025 direkt nach Hause.

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Amtsveranlagung
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Da die jährliche Abgabe der Steuererklärung für viele Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung darstellt, startet die Hamburger Steuerverwaltung im Finanzamt Hamburg-Ost ein Pilotverfahren: Einen Service, der die Abgabe einer Steuererklärung zukünftig entbehrlich machen kann.

Anstelle der Abgabe der Steuererklärung erhalten ausgewählte Bürgerinnen und Bürger vom Finanzamt Hamburg-Ost einen Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid 2025. Dies betrifft Bürgerinnen und Bürger, die nicht steuerlich beraten sind und deren Steuerdaten dem Finanzamt Hamburg-Ost bereits vorliegen, soweit sie von Dritten (z.B. vom Arbeitgeber, von der Krankenkasse) elektronisch übermittelt worden sind. Dieser Vorschlag muss von den Bürgerinnen und Bürgern lediglich geprüft werden. Sind sie mit dem Vorschlag einverstanden, können sie dem Vorschlag entweder bequem per QR-Code oder mittels des beigefügten Rücksende-Antwortschreibens zustimmen. Hierfür haben Bürgerinnen und Bürger bis zum 31.07.2026 Zeit. 

Sollten den Bürgerinnen und Bürgern weitere Aufwendungen entstanden sein, die sie gerne in Abzug bringen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, eine eigene Steuererklärung - wie gewohnt - bis zum 31.07.2026 einzureichen. Das Amtsveranlagungsverfahren ist dann nicht der richtige Weg für sie. Gleiches gilt, wenn Bürgerinnen und Bürger weitere Einkunftsquellen (z.B. Vermietungseinkünfte oder aus einer Selbständigkeit) haben. Dann müssen sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, um diese Einkünfte anzugeben. 

Welche Bürgerinnen und Bürger sind konkret beim Pilotverfahren „Ihre Steuer: macht jetzt das Finanzamt für Sie“ dabei ?

Zunächst betrifft der neue Service ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, 

  • die im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hamburg-Ost leben
  • die ausschließlich Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und/oder eine Rente bzw. Pension bezogen haben,
  • für die eine Steuererklärungspflicht besteht und
  • die nicht steuerlich beraten oder vertreten sind. 

Es müssen also bereits alle notwendigen Steuerdaten vorliegen. Nicht zu jedem Sachverhalt gibt es ein Übermittlungsverfahren für die Daten der Bürgerinnen und Bürger – deshalb kann das Pilotverfahren „Ihre Steuer: macht jetzt das Finanzamt für Sie“ nicht alle Fälle erfassen. 

Wer ca. zwei Wochen nach dem Start des Pilotverfahrens keinen Vorschlag für den Einkommensteuerbescheid 2025 erhalten hat, erfüllt die Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Verfahren in diesem Jahr nicht. 

Steuerverwaltung modern und digital

Die Hamburger Steuerverwaltung versteht sich als moderne, serviceorientierte Steuerverwaltung, die die digitale Transformation vorantreibt, um Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu entlasten. Deshalb wird das Serviceangebot um das Element der Amtsveranlagung erweitert, das einen weiteren Beitrag zur Entbürokratisierung leisten kann.

Amtsveranlagung
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Unser Service einfach erklärt:

  1. Bürgerinnen und Bürger bekommen Post vom Finanzamt
    Das Finanzamt schickt einen Festsetzungsvorschlag für ihre Einkommensteuer 2025 zu. Grundlage hierfür sind die dem Finanzamt vorliegenden elektronischen Daten.
     

  2. Alles passt – Die Bürgerinnen und Bürger stimmen aktiv zu
    Der Festsetzungsvorschlag wird von den Bürgerinnen und Bürgern geprüft. Sollte alles passen, können die Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig über den beigefügten QR-Code oder das Antwortschreiben dem Festsetzungsvorschlag zustimmen.
     

  3. Steuerbescheid wird ohne weiteres Zutun zugestellt
    Der Steuerbescheid für 2025 wird zeitnah nach Zustimmung übermittelt.
     

  4. Nicht einverstanden? Die Bürgerinnen und Bürger müssen eine Steuererklärung abgeben
    Sollten die Bürgerinnen und Bürger mit dem Festsetzungsvorschlag nicht einverstanden sein, weitere Einkünfte erzielt haben oder weitere Aufwendungen geltend machen wollen, müssen sie hierfür eine Steuererklärung abgeben.

 

So funktioniert's:

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Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Häufige Fragen und Antworten zum Pilotverfahren

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