Die Stadt Hamburg ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, bei IT-Ausschreibungen auf digitale Barrierefreiheit zu achten. Das Thema ist vielschichtig und umfasst verschiedene Aspekte. Praktische Hinweise auf diesen Seiten sollen Ihnen den inhaltlichen Einstieg erleichtern.
Das Ziel ist, dass Sie als Fachabteilung oder als Bieter Orientierung und Anregungen erhalten, wie digitale Barrierefreiheit bei der Vergabe von IT-Produkten umgesetzt werden kann.
Diese Hinweise dienen als praktische Hilfen und sind rechtlich nicht bindend.
Bei Fragen oder Ergänzungswünschen schreiben Sie gerne eine E-Mail an: digital.barrierefrei@sk.hamburg.de
Best Practices
Hilfestellungen für die Markterkundung
Für die Vorbereitung von IT-Vergaben kann eine Markterkundung hilfreich sein, um verfügbare Lösungen und Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit besser einschätzen zu können.
Programmierung und Design
Anregungen für barrierefreie User-Interface-Elemente finden Sie hier:
Baustein-Bibliotheken
Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen
KoliBri – Komponentenbibliothek für die Barrierefreiheit
DESYBRI – barrierefreies Design System des Bundes
Um Software, Webseiten und Apps digital barrierefrei gestalten zu können, stellt der Bund umfassende Hilfen zur Verfügung:
Handlungsleitfäden (BFIT-BUND)
BFIT-BUND ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Barrierefreie Gestaltung von Webauftritten und Apps
Gestaltung barrierefreier Software
Standardanforderungskatalog zur Umsetzung barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik
Textbausteine Vergabe Softwareentwicklung
Hier finden Sie Vorlagen, um die vielfältigen Perspektiven von Menschen mit situativen, vorübergehenden und dauerhaften Einschränkungen direkt in Ihre Pläne und Entwicklungsprozesse einzubeziehen:
Design Thinking: Key User
Die Prüfung auf Barrierefreiheit stellt sicher, dass digitale Produkte für alle Menschen zugänglich sind. Dazu werden verschiedene Testmethoden eingesetzt und die Ergebnisse in einem Gutachten festgehalten. Dieses zeigt nachvollziehbar, ob und wie barrierefrei ein IT-Produkt ist.
Prüfung
Hier finden Sie übergeordnete Hinweise und Testverfahren, mit denen Sie die Barrierefreiheit digitaler IT-Produkte prüfen und bewerten können:
Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit
Testverfahren
Rechtsgrundlagen
DIN EN 301 549
- deutsche Version im geschützten Bereich des BFIT-Bundes: Zur Download-Seite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit.
- englische Version: EN 301 549 - V3.2.1
WCAG 2.1 (Beschaffung barrierefreier Technik: )
Bei der Vergabe muss das Kriterium der digitalen Barrierefreiheit umfassend berücksichtigt werden. Einschlägige Gesetzesstellen sind:
Barrierefreie Beschaffung:
§ 11 (2) HmbBGG (Berücksichtigungsgebot bei IT-Beschaffung)
Barrierefreiheit in der Leistungsbeschreibung:
§ 121 (2) GWB (Berücksichtigungsgebot)
Nr. 7.2 Hamburgische Vergaberichtlinie
Barrierefreiheit als Zuschlagskriterium:
§ 124 (1) Nr. 1 GWB (Barrierefreiheit als Ausschlussgrund)