Informationen

Digitale Barrierefreiheit bei der IT-Vergabe

Orientierung und Anregungen für Fachabteilungen und Anbieter.

  • Finanzen und Bezirke
Goldene Münze mit einem Männchen
Adobe Stock

Inhaltsverzeichnis

Die Stadt Hamburg ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, bei IT-Ausschreibungen auf digitale Barrierefreiheit zu achten. Das Thema ist vielschichtig und umfasst verschiedene Aspekte. Praktische Hinweise auf diesen Seiten sollen Ihnen den inhaltlichen Einstieg erleichtern.

Das Ziel ist, dass Sie als Fachabteilung oder als Bieter Orientierung und Anregungen erhalten, wie digitale Barrierefreiheit bei der Vergabe von IT-Produkten umgesetzt werden kann.

Diese Hinweise dienen als praktische Hilfen und sind rechtlich nicht bindend.

Bei Fragen oder Ergänzungswünschen schreiben Sie gerne eine E-Mail an: digital.barrierefrei@sk.hamburg.de

Best Practices

Hilfestellungen für die Markterkundung

Für die Vorbereitung von IT-Vergaben kann eine Markterkundung hilfreich sein, um verfügbare Lösungen und Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit besser einschätzen zu können.

Koinnovationsplatz

Programmierung und Design

Anregungen für barrierefreie User-Interface-Elemente finden Sie hier:

Baustein-Bibliotheken

Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen

KoliBri – Komponentenbibliothek für die Barrierefreiheit

DESYBRI – barrierefreies Design System des Bundes

Um Software, Webseiten und Apps digital barrierefrei gestalten zu können, stellt der Bund umfassende Hilfen zur Verfügung:

Handlungsleitfäden (BFIT-BUND)

BFIT-BUND ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.

Barrierefreie Gestaltung von Webauftritten und Apps

Gestaltung barrierefreier Software

Leitfaden zum Vergabeprozess

Standardanforderungskatalog zur Umsetzung barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik

Textbausteine Vergabe Softwareentwicklung

Hier finden Sie Vorlagen, um die vielfältigen Perspektiven von Menschen mit situativen, vorübergehenden und dauerhaften Einschränkungen direkt in Ihre Pläne und Entwicklungsprozesse einzubeziehen:

Design Thinking: Key User

Barrierefreies BlindDate

Stories of Web Users | W3C

MOOCAP a day in the life of

CURE Elderly Personas

Die Prüfung auf Barrierefreiheit stellt sicher, dass digitale Produkte für alle Menschen zugänglich sind. Dazu werden verschiedene Testmethoden eingesetzt und die Ergebnisse in einem Gutachten festgehalten. Dieses zeigt nachvollziehbar, ob und wie barrierefrei ein IT-Produkt ist.

Prüfung

Hier finden Sie übergeordnete Hinweise und Testverfahren, mit denen Sie die Barrierefreiheit digitaler IT-Produkte prüfen und bewerten können:

Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit

Testverfahren

Web: BIK BITV-Test

App: BIK BITV-Test

Easy-Web-Check

BIK Usability Test

BITV-Selbstbewertung

Rechtsgrundlagen

DIN EN 301 549

WCAG 2.1 (Beschaffung barrierefreier Technik: )

BITV 2.0

HmbBitVO

BGG

Bei der Vergabe muss das Kriterium der digitalen Barrierefreiheit umfassend berücksichtigt werden. Einschlägige Gesetzesstellen sind:

Barrierefreie Beschaffung:

§ 11 (2) HmbBGG (Berücksichtigungsgebot bei IT-Beschaffung)

Barrierefreiheit in der Leistungsbeschreibung:

§ 121 (2) GWB (Berücksichtigungsgebot)

§ 23 (2) UVgO

§ 31 (5) VgV

Nr. 7.2 Hamburgische Vergaberichtlinie

Barrierefreiheit als Zuschlagskriterium:

§ 58 (2) Nr. 1 VgV

§ 124 (1) Nr. 1 GWB (Barrierefreiheit als Ausschlussgrund)

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