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Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

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Inhaltsverzeichnis

© Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

Anschrift

Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Hugh-Greene-Weg 6
22529 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-56106
E-Mail: FAHamburgAmTierpark@finanzamt.hamburg.de

Für die Nutzer von De-Mail: 
De-Mail: Finanzamt@hamburg.de-mail.de

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation


Öffnungs- und Kontaktzeiten

Die Informations- und Annahmestelle (IAS) im Finanzamt Am Tierpark ist wie folgt geöffnet:

  • Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr

Zum Besuch einer IAS ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Telefonisch ist das Finanzamt zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Darüber hinaus können Sie Ihre Anliegen und Anträge auch über Mein ELSTER unter www.elster.de, per Brief, Telefax oder E-Mail (FAHamburgAmTierpark@finanzamt.hamburg.de) an Ihr Finanzamt richten.


Steuererklärungen

Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken oder zu den Öffnungszeiten im Finanzamt.

Ab dem 01.11.2023 erhalten Sie die Erklärungsvordrucke ausschließlich im Wartebereich der Informations- und Annahmestelle zu den o.g. Öffnungszeiten.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Mehr...

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
hier: FAQ's

Coronavirus 
Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms
finden Sie hier: IFB Hamburg. Bitte richten Sie Ihre Rückfragen direkt an die hierfür eingerichtete Hotline der IFB Hamburg und nicht an die Hamburger Finanzämter. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500​​​​

Hinweise zum barrierefreien Zugang
Das Finanzamt Hamburg-Am Tierpark verfügt über einen barrierefreien Zugang. 


Bankverbindung

Kontoinhaber: Steuerkasse Hamburg (Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg)
Bank: Deutsche Bundesbank (Hauptverwaltung Hamburg) 
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Zahlung nur durch Überweisung!

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren
Bequem und termingerecht: Die meisten Steuerforderungen können Sie auch im SEPA-Lastschriftverfahren begleichen. Bitte beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise.


Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Verantwortlich für den Datenschutz im Finanzamt Hamburg-Am Tierpark im Sinne der DSGVO ist die Amtsleitung. Sie erreichen diese für Anträge und Nachfragen zum Datenschutz unter:
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Hugh-Greene-Weg 6
22529 Hamburg

Weitere Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung finden Sie hier.

Datenschutzbeauftragter

Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung
Herr Stefan Unger
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Mail: datenschutz@finanzamt.hamburg.de

Örtliche Zuständigkeit

Stadtteile

  • Groß Flottbek
  • Othmarschen
  • Osdorf
  • Nienstedten
  • Blankenese
  • Iserbrook
  • Sülldorf
  • Rissen
  • Eimsbüttel (südlicher Teil)
  • Rotherbaum
  • Harvestehude
  • Sternschanze (hier: Altonaer Straße 6/72, Bartelsstraße 58a/78 und 67, Dänenweg, Kleiner Schäferkamp 19/43, Schanzenstraße 99/121 und 80/100, Schulterblatt 102/106)

Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)

Das Finanzamt Hamburg-Am Tierpark ist daneben für die Umsatzsteuer-Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch berufskonsularische Vertretungen sowie deren Mitglieder zuständig.
Darüber hinaus ist das Finanzamt Hamburg-Am Tierpark für die Bearbeitung der Wohnungsbau-Prämienverfahren nach dem Wohnungsbauprämiengesetz zuständig.

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