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Kontaktinformationen

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

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Inhaltsverzeichnis

© Finanzbehörde Hamburg -Steuerverwaltung-

Anschrift

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Hamburger Straße 23
22083 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-55302
E-Mail: FAHamburgBarmbekUhlenhorst@finanzamt.hamburg.de

Für die Nutzer von De-Mail: 
De-Mail: Finanzamt@hamburg.de-mail.de

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation


Der Zugang zum Finanzamt sowie ein Briefkasten befindet sich im 1. Stock des Einkaufszentrums „Hamburger Meile“.
Einen Nachtbriefkasten finden Sie an der Ecke Humboldtstraße/Anlieferstraße, wenige Meter neben der Einfahrt zum Parkhaus.


Öffnungs- und Kontaktzeiten

Die Informations- und Annahmestelle (IAS) im Finanzamt Barmbek-Uhlenhorst ist wie folgt geöffnet:

  • Montag    08:00 - 14:00 Uhr
  • Dienstag    08:00 - 14:00 Uhr
  • Donnerstag    08:00 - 17:00 Uhr

Zum Besuch einer IAS ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Das Finanzamt erreichen Sie telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Darüber hinaus können Sie Ihre Anliegen und Anträge auch über Mein ELSTER unter www.elster.de, per Brief, Telefax oder E-Mail (FAHamburgBarmbekUhlenhorst@finanzamt.hamburg.de) an Ihr Finanzamt richten.


Steuererklärungen

Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken oder beim Finanzamt.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Mehr...

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
hier: FAQ's

Coronavirus 
Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms
finden Sie hier: IFB Hamburg. Bitte richten Sie Ihre Rückfragen direkt an die hierfür eingerichtete Hotline der IFB Hamburg und nicht an die Hamburger Finanzämter. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500


Bankverbindung

Kontoinhaber: Steuerkasse Hamburg (Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg)
Bank: Deutsche Bundesbank (Hauptverwaltung Hamburg) 
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Zahlung nur durch Überweisung!

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren
Bequem und termingerecht: Die meisten Steuerforderungen können Sie auch im SEPA-Lastschriftverfahren begleichen. Bitte beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise.


Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Verantwortlich für den Datenschutz im Finanzamt Hamburg-Altona im Sinne der DSGVO ist die Amtsleitung. Sie erreichen diese für Anträge und Nachfragen zum Datenschutz unter:
Amtsleitung Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Hamburger Straße 23
22083 Hamburg

Weitere Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung finden Sie hier.

Datenschutzbeauftragter

Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung
Herr Stefan Unger
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Mail: datenschutz@finanzamt.hamburg.de


Örtliche Zuständigkeiten

  • südlicher Teil von Winterhude
  • Uhlenhorst
  • Hohenfelde
  • Barmbek-Süd
  • Dulsberg
  • Barmbek-Nord
  • Eilbek
  • westliches Wandsbek
  • nördlich des Friedrich-Ebert-Damms gelegener Teil von Wandsbek
  • Wandsbek-Gartenstadt
  • westliches Marienthal

Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)

Das Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst ist darüber hinaus für

  • die Verwaltung der Gewerbesteuer auswärtiger Unternehmen mit einer oder mehreren Betriebstätten in Hamburg in Fällen auswärts durchgeführter Zerlegung und 
  • die Wahrnehmung der Rechte Hamburgs an der Körperschaftsteuerzerlegung nach § 6 des Zerlegungsgesetzes vom 06. August 1998 in der jeweils geltenden Fassung.zuständig.

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