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Kontaktinformationen

Finanzamt für Großunternehmen

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Inhaltsverzeichnis

Finanzbehörde Hamburg


Anschrift

Nordkanalstraße 22
20097 Hamburg

Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg
Postfach 10 22 05
20015 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-22094
E-Mail: FAfuerGrossunternehmen@finanzamt.hamburg.de 

Für die Nutzer von De-Mail:
De-Mail: Finanzamt@hamburg.de-mail.de 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation “

Ein Besuch des Finanzamtes für Großunternehmen ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Die für Sie zuständige Dienststelle erreichen Sie telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
hier: FAQ's

Coronavirus 
Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms
finden Sie hier: IFB Hamburg. Bitte richten Sie Ihre Rückfragen direkt an die hierfür eingerichtete Hotline der IFB Hamburg und nicht an die Hamburger Finanzämter. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500
 

Sprechzeiten
Nur nach Vereinbarung


Bankverbindung

Kontoinhaber: Steuerkasse Hamburg (Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg)
Bank: Deutsche Bundesbank (Hauptverwaltung Hamburg) 
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Zahlung nur durch Überweisung!

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren
Bequem und termingerecht: Die meisten Steuerforderungen können Sie auch im SEPA-Lastschriftverfahren begleichen. . Bitte beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise.


Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Verantwortlich für den Datenschutz im Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg im Sinne der DSGVO ist die Amtsleitung. Sie erreichen diese für Anträge und Nachfragen zum Datenschutz unter:
Amtsleitung Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg
Nordkanalstraße 22
20097 Hamburg

Weitere Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung finden Sie hier.

Datenschutzbeauftragter

Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung
Herr Stefan Unger
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Mail: datenschutz@finanzamt.hamburg.de


Zuständigkeiten

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg ist für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs örtlich zuständig.

Sachliche Zuständigkeit

Das Finanzamt ist sachlich zuständig für

  • die Besteuerung von 
    • 1. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, wenn ihre Umsatzerlöse im Sinne des § 277 Abs. 1 des  Handelsgesetzbuches (HGB) 500 Millionen Euro übersteigen, 
    • Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen, und von Unternehmen, die durch ein Organschaftsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verbunden sind, wenn die Umsatzerlöse im Sinne des § 277 Abs. 1 HGB 
      • der verbundenen inländischen Unternehmen insgesamt 500 Millionen Euro oder
      • eines verbundenen inländischen Unternehmens 250 Millionen Euro übersteigen,
    • Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 
    • Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften, deren Anteile oder Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % bei einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts liegen, 
    • Unterstützungskassen im Sinne des § 1b Abs. 4 des Gesetzes über die Verbesserung der betriebliche Altersversorgung (BetrAVG),  
    • Kreditinstituten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG),
    • Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften einschließlich der von ihnen verwalteten Sondervermögen,
    • Kapitalanlagegesellschaften, der Investmentfonds sowie der Investmentaktiengesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes,
    • Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes 
  • die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten im Sinne des § 41 Abs. 2 EStG mit mehr als 100 Arbeitnehmern bei Arbeitgebern, die ertragsteuerlich nicht in  Hamburg geführt werden,
  • die Mitwirkung bei der Prüfung von
    • Pensionsrückstellungen im Sinne des § 6a des Einkommensteuergesetzes
    • Auslandsbeziehungen.

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