Anschrift
Finanzamt Hamburg-Ost
Nordkanalstraße 22
20097 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
E-Mail: FAHamburgOst@finanzamt.hamburg.de
Für die Nutzer von De-Mail:
De-Mail: Finanzamt@hamburg.de-mail.de
Bitte beachten Sie auch die „Hinweise zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation“
Das Finanzamt Hamburg-Ost ist Ende 2016 aus der Fusion der Finanzämter Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Bergedorf entstanden. Es befindet sich in der Nordkanalstraße 22 in 20097 Hamburg.
Eine Informations- und Annahmestelle (IAS) befindet sich in der Nordkanalstraße 22.
Außerdem gibt es IAS-Außenstellen in Bergedorf: Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 21031 Hamburg (4. Obergeschoss) und in Wandsbek: Hammer Straße 34, 22041 Hamburg (Erdgeschoss). Weitere nahe gelegene Ausweichmöglichkeiten finden Sie im Kundenzentrum Bramfeld, Herthastraße 20 in 22179 Hamburg und in der IAS des Finanzamtes Barmbek-Uhlenhorst, Hamburger Straße 23 in 22083 Hamburg.
Öffnungs- und Kontaktzeiten
Die Informations- und Annahmestelle (IAS) im Finanzamt Ost ist wie folgt geöffnet:
- Montag 08:00 - 14:00 Uhr
- Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Zum Besuch einer IAS ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Öffnungszeiten der Informations- und Annahmestelle in Bergedorf sind wie folgt:
- Montag 08:00 - 14:00 Uhr
- Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Die Wiedereröffnung der Informations- und Annahmestelle in Wandsbek erfolgte zum 20.04.2023. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
- Montag 08:00 - 14:00 Uhr
- Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Telefonisch ist das Finanzamt zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Sie Ihre Anliegen und Anträge auch über Mein ELSTER unter www.elster.de, per Brief, Telefax oder E-Mail (FAHamburgOst@finanzamt.hamburg.de) an Ihr Finanzamt richten.
Steuererklärungen
Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.
Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken oder zu den Öffnungszeiten im Finanzamt.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Mehr...
Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
hier: FAQ's
Coronavirus
Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms
finden Sie hier: IFB Hamburg. Bitte richten Sie Ihre Rückfragen direkt an die hierfür eingerichtete Hotline der IFB Hamburg und nicht an die Hamburger Finanzämter. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500
Bankverbindung
Kontoinhaber: Steuerkasse Hamburg (Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg)
Bank: Deutsche Bundesbank (Hauptverwaltung Hamburg)
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Zahlung nur durch Überweisung!
Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren
Bequem und termingerecht: Die meisten Steuerforderungen können Sie auch im SEPA-Lastschriftverfahren begleichen. Bitte beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise.
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Verantwortlich für den Datenschutz im Finanzamt Hamburg-Ost im Sinne der DSGVO ist die Amtsleitung. Sie erreichen diese für Anträge und Nachfragen zum Datenschutz unter:
Amtsleitung Finanzamt Hamburg-Ost
Nordkanalstraße 22
20097 Hamburg
Weitere Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung finden Sie hier.
Datenschutzbeauftragter:
Herr Stefan Unger
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Mail: datenschutz@finanzamt.hamburg.de
Örtliche Zuständigkeit
Stadtteile
- Wandsbek
- Marienthal (östlicher Teil)
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- Tonndorf
- Rahlstedt
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- Ochsenwerder
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- Allermöhe
- Billwerder
- Moorfleet
- Tatenberg
- Spadenland
- Neuallermöhe
Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)
Das Finanzamt Hamburg-Ost ist daneben für die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nördlich der Elbe zuständig.