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Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren

Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren der Finanzämter

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Die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren

  • Sie brauchen keine Einzelüberweisungsaufträge mehr ausfüllen.
  • Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
  • Sie können die rechtzeitige Zahlung Ihrer Steuern nicht versäumen.
  • Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

So können Sie mitmachen
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Finanzamt.
Verwenden Sie dazu unseren Vordruck. Er enthält alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben. Den Vordruck können Sie hier herunterladen.
Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift.
Reichen Sie den Vordruck bitte rechtzeitig, das heisst vor Fälligkeit der entsprechenden Steuerbeträge bei Ihrem Finanzamt ein.
Bitte beachten Sie:
Ein SEPA-Mandat gilt nur für eine bestimmte Steuernummer.
Wenn Sie also mehrere Steuernummern haben, müssen Sie gegebenenfalls auch mehrere SEPA-Mandate abgeben.

Sie können wählen, ob die Teilnahme für alle Steuerarten gelten soll oder nur für eine oder mehrere bestimmte Steuerarten.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Gebe ich dem Finanzamt mit meiner Erklärung umfassenden Zugriff auf mein Konto?

  • Nein, das Finanzamt darf nur den aktuell tatsächlich fälligen Betrag abrufen.

Kann ich eine bereits vorgenommene Abbuchung rückgängig machen, zum Beispiel weil ich der Meinung bin, die Abbuchung war zu unrecht?

  • Ja, Sie können eine Abbuchung innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf Ihrem Konto ohne Angabe von Gründen von Ihrer Bank stornieren lassen.

Wie erfahre ich von einer Abbuchung?

  • Die eingezogenen Beträge werden Ihnen direkt im Kontoauszug oder mit besonderem Lastschriftbeleg, aufgelistet nach Steuernummer, Abgabeart, Zeitraum und Einzelbetrag erläutert.

Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?

  • Bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung Ihrem Finanzamt umgehend schriftlich mit. Die termingerechte Entrichtung Ihrer Steuern ist ansonsten nicht mehr gewährleistet, wodurch Ihnen (vermeidbare) Nachteile entstehen können. Sollten Sie bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilgenommen haben, so erteilen Sie auch bitte Ihrem Finanzamt ein neues SEPA-Mandat.

Was ist, wenn sich nach einer Abbuchung die Steuer vermindert?

  • Überzahlte Beträge werden natürlich von Amts wegen zurückgezahlt.