Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren

Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz

  • Finanzen und Bezirke

Die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren

  • Sie brauchen keine Einzelüberweisungsaufträge mehr ausfüllen.
  • Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
  • Sie können die rechtzeitige Zahlung Ihrer Steuern nicht versäumen.
  • Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

So können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Finanzamt. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Papierform: Füllen Sie unseren Vordruck aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie das Original bei Ihrem Finanzamt persönlich oder per Post ein. 
  • Online über ELSTER: Sie können das SEPA-Lastschriftmandat auch digital ausfüllen und als PDF über Ihr authentifiziertes ELSTER-Konto einreichen. Senden Sie das ausgefüllte PDF einfach als Anhang zu einer „Sonstigen Nachricht“ an Ihr Finanzamt. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Den Vordruck finden Sie hier zum Download. Bitte reichen Sie das Mandat rechtzeitig, also vor Fälligkeit der jeweiligen Steuerbeträge, ein.

Hinweise:

  • Ein SEPA-Mandat gilt immer nur für eine Steuernummer. Bei mehreren Steuernummern benötigen Sie entsprechend mehrere Mandate.
  • Sie können festlegen, ob das Mandat für alle oder nur für bestimmte Steuerarten gelten soll.
  • Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
  • Falls Sie noch kein ELSTER-Konto besitzen, können Sie sich einfach und kostenfrei unter www.elster.de registrieren und mit Ihrem Finanzamt digital kommunizieren. 
  • Andere Übermittlungswege für SEPA-Lastschriftmandate, wie das Kontaktformular oder E-Mail, werden nicht akzeptiert.
  • SEPA-Lastschriftmandate bleiben innerhalb eines Bundeslandes gültig. Bei einem Wohnorts- oder Finanzamtswechsel von oder nach Hamburg sind dem zuständig gewordenen Finanzamt neue SEPA-Lastschriftmandate zu erteilen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Gebe ich dem Finanzamt mit dem SEPA-Lastschriftmandat umfassenden Zugriff auf mein Konto?

Nein, das Finanzamt darf nur den aktuell tatsächlich fälligen Betrag abrufen.

Kann ich eine bereits vorgenommene Abbuchung rückgängig machen, zum Beispiel weil ich der Meinung bin, die Abbuchung war zu Unrecht?

Ja, Sie können eine Abbuchung innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf Ihrem Konto ohne Angabe von Gründen von Ihrer Bank stornieren lassen.

Wie erfahre ich von einer Abbuchung?

Die eingezogenen Beträge werden Ihnen direkt im Kontoauszug oder mit besonderem Lastschriftbeleg, aufgelistet nach Steuernummer, Abgabeart, Zeitraum und Einzelbetrag erläutert.

Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?

Bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung Ihrem Finanzamt umgehend schriftlich oder digital via ELSTER über das Formular Änderung der Bankverbindung. Die termingerechte Entrichtung Ihrer Steuern ist ansonsten nicht mehr gewährleistet, wodurch Ihnen (vermeidbare) Nachteile entstehen können. Sollten Sie bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilgenommen haben, so erteilen Sie auch bitte Ihrem Finanzamt ein neues SEPA-Mandat.

Was ist, wenn sich nach einer Abbuchung die Steuer vermindert?

Überzahlte Beträge werden ohne zusätzliche Anträge von Amts wegen zurückgezahlt.

Zum Weiterlesen

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