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Kontaktinformationen

Finanzamt Hamburg-Mitte

Inhaltsverzeichnis

© Finanzämter Steinstraße

Anschrift

Finanzamt Hamburg-Mitte
Steinstraße 10
20095 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-57100
E-Mail: FAHamburgMitte@finanzamt.hamburg.de

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation “
 

Öffnungs- und Kontaktzeiten

Am Donnerstag, den 17. April 2025, sind die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter verkürzt nur bis 14:00 Uhr geöffnet.

Die Informations- und Annahmestelle (IAS) im Finanzamt Mitte ist wie folgt geöffnet:

  • Montag    08:00 - 14:00 Uhr
  • Dienstag    08:00 - 14:00 Uhr
  • Donnerstag    08:00 - 17:00 Uhr

Zum Besuch einer IAS ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Telefonisch ist das Finanzamt zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Darüber hinaus können Sie Ihre Anliegen und Anträge auch über Mein ELSTER unter www.elster.de, per Brief, Telefax oder E-Mail (FAHamburgMitte@finanzamt.hamburg.de) an Ihr Finanzamt richten.

 

Steuererklärungen

Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken oder zu den Öffnungszeiten im Finanzamt.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Mehr...

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
hier: FAQ's

Coronavirus 
Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms
finden Sie hier: IFB Hamburg. Bitte richten Sie Ihre Rückfragen direkt an die hierfür eingerichtete Hotline der IFB Hamburg und nicht an die Hamburger Finanzämter. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500

 

Bankverbindung

Kontoinhaber: Steuerkasse Hamburg (Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg)
Bank: Deutsche Bundesbank (Hauptverwaltung Hamburg) 
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Zahlung nur durch Überweisung!

Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren
Bequem und termingerecht: Die meisten Steuerforderungen können Sie auch im SEPA-Lastschriftverfahren begleichen. Bitte beachten Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise.

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Verantwortlich für den Datenschutz im Finanzamt Hamburg-Mitte im Sinne der DSGVO ist die Amtsleitung. Sie erreichen diese für Anträge und Nachfragen zum Datenschutz unter:
Amtsleitung Finanzamt Hamburg-Mitte
Steinstraße 10
20095 Hamburg

Weitere Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung finden Sie hier.

Datenschutzbeauftragter

Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung
Herr Stefan Unger
Adolphsplatz 3-5
20457 Hamburg
Mail: datenschutz@finanzamt.hamburg

 

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Hamburg-Mitte ist für die Stadtteile Hamburg-Altstadt und Neustadt sowie für den westlichen Teil der Hafencity (Ortsteile 101 bis 103 und 105 bis 108) zuständig.

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hamburg-Mitte umfasst damit die gesamte Hamburger Innenstadt innerhalb des historischen Wallringes sowie große Teile der im Entstehen begriffenen Hafencity. Es handelt sich damit um einen abgeschlossenen Bereich zwischen Dammtor, Messehallen, Landungsbrücken, Hafen, Steinstraße und Hauptbahnhof.

Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)

Das Finanzamt Hamburg-Mitte ist darüber hinaus für folgende Sonderbereiche zuständig:

  1. die Besteuerung der Binnenschiffer, deren Schiffe beim Amtsgericht Hamburg im Binnenschifffahrtsregister eingetragen sind; 
  2. die Besteuerung der Seeleute ohne festen Wohnsitz an Land, deren Reederei bei einem Hamburger Finanzamt steuerlich geführt wird; 
  3. die Besteuerung der Lotsen; 
  4. die Besteuerung der Personen ohne festen Wohnsitz, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg haben; 
  5. die gesonderte Feststellung (§180 Abgabenordnung) der Einkünfte und des Wertes von Wirtschaftsgütern, Schulden und sonstigen Abzügen der ausländischen Personengesellschaften und -gemeinschaften, an denen mehrere inländische Gesellschafter/Gemeinschafter (unbeschränkt steuerpflichtige Personen beziehungsweise Personengesellschaften) beteiligt sind;

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