
Die Ausbildung an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht
Finanzwirtin / Finanzwirt
Die Ausbildung an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt
Die zweijährige Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt ist nach dem dualen Modell konzipiert: Fachtheorie am Landesfinanzschulbereich der Norddeutschen Akademie und berufspraktische Zeiten in den Finanzämtern wechseln einander ab und ergänzen sich.
Am Finanzschulbereich findet der schulische Teil der Ausbildung für die Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) der Steuerverwaltung statt. Ausgebildet werden alle Steueranwärterinnen und Steueranwärter der Steuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, der Freien Hansestadt Bremen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Ausbildungsgang ist verwaltungsintern. Die in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärter sind Auszubildende, stehen aber zugleich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Ausbildung bereitet die Beamtinnen und Beamten auf ihre zukünftlige Arbeit in den Finanzämtern vor und umfasst insbesondere die für die Berufsbefähigung erforderlichen Kenntnisse und sozialen Kompetenzen.
Die berufspraktische Ausbildung wird in den Finanzämter des jeweiligen Landes absolviert.
Grundmodell
Die nachstehende Modellübersicht gibt Ihnen eine Überblick über den Ablauf der zweijährigen Ausbildung an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg.
Die zweijährige duale Ausbildung gliedert sich in 8 Monate Fachtheorie und 16 Monate berufspraktische Ausbildung. Die fachtheoretische Ausbildung unterteilt sich in die Fachtheoretische Ausbildung I (FTA I) und die Fachtheoretische Ausbildung II (FTA II), die sich aus vier Lehrgängen FTA II A – D zusammensetzt. Im Anschluss an den FTA II D findet die Laufbahnprüfung statt.
Die berufspraktische Ausbildung in den Finanzämtern statt.
Zu Beginn befinden sich die Anwärterinnen und Anwärter einen Tag zum Kennenlernen in ihren Ausbildungs-Finanzämtern. Direkt im Anschluss wird eine Berufseinführungswoche durchgeführt, die Teil des FTA I ist.
An den FTA I schließt sich eine erste, knapp zweimonatige Praxisphase an, in der die ersten steuerlichen Kenntnisse ausprobiert und vertieft werden. Im folgenden FTA II A erwerben die Anwärterinnen und Anwärter und weitere steuerliche Grundkenntnisse für die danach beginnende zwölfmonatige Praxisausbildung, die nur durch die drei Tage des FTA II B die fünf Tage des FTA II C unterbrochen ist.
Im FTA II D werden die Anwärterinnen und Anwärter schließlich rund drei Monate lang auf die schriftliche und die mündliche Laufbahnprüfung vorbereitet. Nach der schriftlichen Prüfung folgt noch eine dritte, sechswöchige Praxisausbildung. Mit der mündlichen Laufbahnprüfung endet der duale Ausbildungsgang nach zwei Jahren.

Berufspraktische Ausbildung
Den berufspraktischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren Sie in einem Finanzamt des Bundeslandes, das Sie eingestellt hat. Über insgesamt 16 Monate werden Sie von geschulten Ausbilderinnen und Ausbildern in speziellen Ausbildungsdienststellen an Ihre spätere praktische Tätigkeit herangeführt.
Die berufspraktischen Studienzeiten werden durch regelmäßige Ausbildungsarbeitsgemeinschaften begleitet, in denen Sie in Teamarbeit Ihre bisher in der Theorie erworbenen steuerlichen Kenntnisse anhand von Musterfällen praxisnah ergänzen und vertiefen.
Während der berufspraktischen Ausbildung lernen Sie, die Aufgaben des Steuerbeamten in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (vormals mittlerer Dienst) unter Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Grundsätze des methodischen und sozialen Handelns selbständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Die Berufspraktische Ausbildungszeit findet in folgenden Bereichen statt:
- Einkommensteuerteam
- Feststellungsteam (Besteuerung von Personengesellschaften)
- Körperschaftsteuerbezirk (Besteuerung von Kapitalgesellschaften)
- Vollstreckungsstelle
- Anmeldesteuern (Arbeitgeberstelle, UVV-Stelle)
Weiterhin findet die Ausbildung auch in den Ausbildungsstationen beim Finanzamt für Steuererhebung ("Steuerkasse") sowie beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz statt.
Ablauf der Klausuren
1. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA I)
November und Dezember (ca. 46. bis 49. KW) des ersten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 32 (2) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Buchführung
- Einkommensteuer (2)
- Umsatzsteuer
- Allgemeine Rechtskunde
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.
2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II A)
Anfang / Mitte März (ca. 10./12. KW) des ersten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 32 (3) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzen
- Erhebung
- Vollstreckung
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.
2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II D)
Ende Mai bis Mitte Juni (ca. 21. / 24. KW) des zweiten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 32 (3) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzwesen
- Staats- und Verwaltungskunde
- Allgemeine Rechtskunde (90 Minuten)
- Bewertungsrecht / Erbschaftsteuer (90 Minuten)
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 3 Zeitstunden.
Die Laufbahnprüfung
In der Laufbahnprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht hat und nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit für die angestrebte Laufbahn befähigt ist.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung, die im Juli des letzten Ausbildungsjahres abzulegen ist, findet in folgenden Prüfungsfächern statt:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzwesen
- Staats- und Verwaltungskunde
Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen drei Zeitstunden zur Verfügung.
Die schriftliche Laufbahnprüfung ist bestanden und damit die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht, wenn
- mindestens drei Prüfungsarbeiten mit 5 oder mehr Punkten bewertet worden sind
- in der schriftlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl von fünf erreicht wurde und
- die Zulassungspunktzahl mindestens 160 Punkte beträgt.
Die Zulassungspunktzahl ermittelt sich wie folgt:
6fache Punktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung
+ 6fache Durchschnittspunktzahl der Leistungen der fachtheoretischen Ausbildung
+ 20fache Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten
Die mündliche Prüfung erfolgt Ende August des letzten Ausbildungsjahres. In dieser ist neben den fachlichen Kenntnissen insbesondere zu prüfen, ob der Prüfling über die notwendigen methodischen und sozialen Kompetenzen verfügt.
In der mündlichen Prüfung werden Gruppen von nicht mehr als fünf Prüflingen geprüft und die Prüfungszeit beträgt je Prüfling in 3 verschiedenen Prüfungsfächern insgesamt durchschnittlich 30 Minuten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in der mündlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl 5 und insgesamt mindestens die Endpunktzahl 200 erreicht hat.
Die Endpunktzahl ermittelt sich wie folgt:
6fache Punktzahl der Beurteilung in der
berufspraktischen Ausbildung
+ 6fache Durchschnittspunktzahl der Leistungen der
fachtheoretischen Ausbildung
+ 20fache Durchschnittspunktzahl der schriftlichen
Prüfungsarbeiten
+ 8fache Durchschnittspunktzahl der mündlichen
Prüfung