Den berufspraktischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren Sie in einem Finanzamt des Bundeslandes, das Sie eingestellt hat. Über insgesamt 16 Monate werden Sie von geschulten Ausbilderinnen und Ausbildern in speziellen Ausbildungsdienststellen an Ihre spätere praktische Tätigkeit herangeführt.
Die berufspraktischen Studienzeiten werden durch regelmäßige Ausbildungsarbeitsgemeinschaften begleitet, in denen Sie in Teamarbeit Ihre bisher in der Theorie erworbenen steuerlichen Kenntnisse anhand von Musterfällen praxisnah ergänzen und vertiefen.
Während der berufspraktischen Ausbildung lernen Sie, die Aufgaben des Steuerbeamten in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (vormals mittlerer Dienst) unter Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Grundsätze des methodischen und sozialen Handelns selbständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Die Berufspraktische Ausbildungszeit findet in folgenden Bereichen statt:
- Einkommensteuerteam
- Feststellungsteam (Besteuerung von Personengesellschaften)
- Körperschaftsteuerbezirk (Besteuerung von Kapitalgesellschaften)
- Vollstreckungsstelle
- Anmeldesteuern (Arbeitgeberstelle, UVV-Stelle)
Weiterhin findet die Ausbildung auch in den Ausbildungsstationen beim Finanzamt für Steuererhebung ("Steuerkasse") sowie beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz statt.