Das Studium an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg
Diplom-Finanzwirtin / Diplom-Finanzwirt
Das Studium an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg
Der dreijährige Studiengang Diplom-Finanzwirtin / Diplom-Finanzwirt ist nach dem dualen Modell konzipiert: Fachstudium am Fachhochschulbereich der Norddeutschen Akademie und berufspraktische Studienzeiten in den Finanzämtern wechseln einander ab und ergänzen sich.
Der Fachhochschulbereich der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg, an dem das fachtheoretische Studium stattfindet, ist eine der acht Hochschulen Hamburgs.
Studienberechtigt sind alle Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter der Steuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, der Freien Hansestadt Bremen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Norddeutsche Akademie ist damit eine verwaltungsinterne Fachhochschule. Die in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärter sind somit Studierende, stehen aber zugleich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Der Fachhochschulbereich vermittelt durch praxisbezogene und anwendungsorientierte Lehre die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden, die zur Erfüllung der Aufgaben der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung erforderlich sind. Das Studium bereitet die Beamtinnen und Beamten auf ihre zukünftige Arbeit in den Finanzämtern vor und umfasst insbesondere die für die Berufsbefähigung erforderlichen Kenntnisse und sozialen Kompetenzen sowie Verständnis für volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge.
Die berufspraktischen Studienzeiten werden in den Finanzämtern des jeweiligen Landes absolviert.
Der Fachhochschulbereich wirkt über den Fachbereichsrat, in dem sämtliche Mitglieder-Gruppen der Fachhochschule einschließlich der Studierenden vertreten sind, an der Gestaltung und Durchführung der Fachstudien mit.
Modellübersicht
Die nachstehende Modellübersicht gibt Ihnen eine Überblick über den Ablauf des dreijährigen Studiums an der Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg. Der Studiengang unterteilt sich in 21 Monate Fachstudium und 15 Monate berufspraktischer Studienzeit. Die Fachtheorie gliedert sich in das Grundstudium I, das Grundstudium II, das Grundstudium III und Hauptstudium mit den sich anschließenden Laufbahnprüfungen.
Vor Beginn des Grundstudiums I befinden sich die Anwärter und Anwärterinnen in der 1. Oktoberwoche einige Tage zum Kennenlernen in ihren Ausbildungs-Finanzämtern. Danach wird eine Berufseinführungswoche durchgeführt, an die sich unmittelbar das Grundstudium I anschließt.
Nach der ersten Praxisphase steht den Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen des Grundstudiums II eine Woche zur Verfügung, um Kolloquien vorzubereiten. Während dieser Zeit ist eine kurze schriftliche Ausarbeitung zu erstellen, in der ein vorgegebenes Thema analysiert und dargestellt wird. Außerdem ist das Thema mündlich in der Kolloquiums-Gruppe zu präsentieren.
Auf die zweite Praxisphase folgt das Grundstudium III. Während dieses Studienabschnitts findet eine Studienreise in ein europäisches Nachbarland statt. Das Kennenlernen der dortigen Wirtschaft und Öffentlichen Verwaltung steht dabei im Mittelpunkt.
Das Hauptstudium beginnt nach einer Vorlesungswoche mit einer dreiwöchigen Hausarbeit, mit der die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie auf Grund ihrer methodischen und fachlichen Kenntnisse in der Lage sind, innerhalb der vorgegebenen Zeit ein bestimmtes Thema unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu bearbeiten.
Nach dem Hauptstudium folgen Examinatorien, in denen die Anwärterinnen und Anwärter auf die schriftliche und mündliche Laufbahnprüfung vorbereitet werden.
Grafische Übersicht
Berufspraktische Studienzeiten
Den berufspraktischen Teil Ihres Studiums absolvieren Sie in einem Finanzamt des Bundeslandes, das Sie eingestellt hat. Über insgesamt 15 Monate werden Sie von geschulten Ausbilderinnen und Ausbildern in speziellen Ausbildungsdienststellen an Ihre spätere praktische Tätigkeit herangeführt.
Die berufspraktischen Studienzeiten werden durch regelmäßige Ausbildungsarbeitsgemeinschaften begleitet, in denen Sie in Teamarbeit Ihre bisher in der Theorie erworbenen steuerlichen Kenntnisse anhand von Musterfällen praxisnah ergänzen und vertiefen.
Während dieser Zeit sollen Sie lernen, die Aufgaben der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten der Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt unter Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Grundsätze des methodischen und sozialen Handelns selbständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Die Berufspraktische Studienzeit findet in folgenden Bereichen statt:
1) Einkommensteuerteam
2) Feststellungsteam (Besteuerung von Personengesellschaften)
3) Körperschaftsteuerbezirk (Besteuerung von Kapitalgesellschaften)
4) Betriebsprüfungsstelle
5) Rechtsbehelfsstelle
6) Vollstreckungsstelle
Hinzu kommen in Hamburg Hospitationen in den Spezialfinanzämtern (Finanzamt für Steuererhebung, Finanzamt für Verkehrsteuern- und Grundbesitz sowie Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen).
Klausurtermine im Studium
Grundstudium I (Januar/Februar, ca. 4. bis 6. KW)
3-stündige Klausuren nach § 18 (7) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuerrecht
- Öffentliches Recht
2-stündige Leistungstests nach § 18 (7) StBAPO
- Privatrecht
- Bewertungsrecht
Grundstudium II (Januar/Februar, ca. 5. und 6. KW)
3-stündige Klausuren nach § 18 (7) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Privatrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuerrecht
2-stündige Leistungstests nach § 18 (7) StBAPO
- Wirtschaftswissenschaften
- Besteuerung der Gesellschaften - Privatrecht
Grundstudium III (Juni/Juli, ca. 23. bis 26. KW)
3-stündige Klausur nach § 18 (7) StBAPO:
- Bewertungsrecht
3-stündige Abschlussklausuren nach § 18 (8) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Privatrecht
Hauptstudium (Juni/Juli, ca. 24. bis 26. KW)
5-stündige Klausuren nach § 18 (7) StBAPO
- Abgabenrecht
- Besteuerung der Gesellschaften
- Bilanzsteuerrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuerrecht
Die Zwischenprüfung
Nach höchstens sechs Monaten Fachstudium ist eine Zwischenprüfung abzulegen. In dieser soll der Prüfling zeigen, ob er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten geeignet erscheint, den Studiengang für die Laufbahn des gehobenen Dienstes erfolgreich fortzusetzen.
Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Prüfungsfächern statt:
- Abgabenordnung (ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
- Öffentliches Recht
Für die Bearbeitung jeder Klausur stehen drei Zeitstunden zur Verfügung.
Eine mündliche Prüfung findet in der Zwischenprüfung nicht statt.
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn
- mindestens 3 Prüfungsarbeiten mit fünf oder mehr Punkten bewertet worden sind,
- in der schriftlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl von 5 Punkten erreicht und
- die Endpunktzahl mindestens 200 beträgt.
Die Endpunktzahl setzt sich aus dem 10fachen der Durchschnittspunktzahl des Grundstudiums I und dem 30fachen der Durchschnittspunktzahl der Klausuren der Zwischenprüfung zusammen.
Laufbahnprüfung
Studium Diplom-Finanzwirt/in
In der Laufbahnprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht hat und nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit für die angestrebte Laufbahn befähigt ist. Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung, die im August des letzten Ausbildungsjahres abzulegen ist, findet in folgenden Prüfungsfächern statt:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung
- Besteuerung der Gesellschaften
Für die Bearbeitung jeder Prüfungsklausur stehen fünf Zeitstunden zur Verfügung.
Die schriftliche Laufbahnprüfung ist bestanden und damit die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht, wenn
- mindestens drei Prüfungsarbeiten mit fünf oder mehr Punkten bewertet worden sind,
- in der schriftlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl von 5 erreicht wurde und
- die Zulassungspunktzahl mindestens 170 Punkte beträgt.
Die Zulassungspunktzahl ermittelt sich wie folgt:
5fache Punktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Studienzeit
+ 7fache Studiennote für das Grundstudium I – III
+ 8fache Studiennote für das Hauptstudium
+ 14fache Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten
Die mündliche Prüfung erfolgt Ende September des letzten Ausbildungsjahres. In dieser ist neben den fachlichen Kenntnissen insbesondere festzustellen, ob der Prüfling über die notwendigen methodischen und sozialen Kompetenzen verfügt.
In der mündlichen Prüfung werden Gruppen von nicht mehr als fünf Prüflingen gebildet. Die Prüfungszeit beträgt je Prüfling in den verschiedenen Prüfungsfächern insgesamt durchschnittlich 45 bis 60 Minuten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in der mündlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl 5 und insgesamt mindestens die Endpunktzahl 200 erreicht hat.
Die Endpunktzahl ermittelt sich wie folgt:
5fache Punktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Studienzeit
+ 7fache Studiennote für das Grundstudium I – III
+ 8fache Studiennote für das Hauptstudium
+ 14fache Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten
+ 6fache Durchschnittspunktzahl der mündlichen Prüfung
Studentische Vertretung im Fachbereichsrat
Die Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg hat für den Studiengang zur Ausbildung der Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt wie jede Hochschule einen Fachbereichsrat. Er ist an den meisten Fragen der Lehre beteiligt.
Die studentische Vertreterin / der studentische Vertreter wird jedes Jahr neu gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Studierenden an der Norddeutschen Akademie mit einfacher Mehrheit. Die studentische Vertreterin / der studentische Vertreter hat im Fachbereichsrat Sitz und Stimmrecht und vertritt auf diesem Weg in Zusammenarbeit mit den Studiengruppensprecherinnen und Studiengruppensprechern, sowie dem Personalrat der Auszubildenden die Anliegen der Studierenden.
Die Sitzungen des Fachbereichsrates sind bis auf wenige Ausnahmen öffentlich und finden in der Regel zweimonatlich statt.