1. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA I)
November und Dezember (ca. 46. bis 49. KW) des ersten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 32 (2) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Buchführung
- Einkommensteuer (2)
- Umsatzsteuer
- Allgemeine Rechtskunde
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.
2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II A)
Anfang / Mitte März (ca. 10./12. KW) des ersten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 32 (3) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzen
- Erhebung
- Vollstreckung
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.
2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II D)
Ende Mai bis Mitte Juni (ca. 21. / 24. KW) des zweiten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 32 (3) StBAPO:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzwesen
- Staats- und Verwaltungskunde
- Allgemeine Rechtskunde (90 Minuten)
- Bewertungsrecht / Erbschaftsteuer (90 Minuten)
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 3 Zeitstunden.