Ausbildung zum / zur Finanzwirt/in

Ablauf der Klausuren

  • Finanzen und Bezirke

1. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA I)

November und Dezember (ca. 46. bis 49. KW) des ersten Ausbildungsjahres

Klausuren nach § 32 (2) StBAPO:

  • Abgabenrecht
  • Buchführung
  • Einkommensteuer (2)
  • Umsatzsteuer
  • Allgemeine Rechtskunde

Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.

2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II A)

Anfang / Mitte März (ca. 10./12. KW) des ersten Ausbildungsjahres

Klausuren nach § 32 (3) StBAPO:

  • Abgabenrecht
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Buchführung und Bilanzen
  • Erhebung
  • Vollstreckung

Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.

2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II D)

Ende Mai bis Mitte Juni (ca. 21. / 24. KW) des zweiten Ausbildungsjahres

Klausuren nach § 32 (3) StBAPO:

  • Abgabenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Umsatzsteuer
  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Staats- und Verwaltungskunde
  • Allgemeine Rechtskunde (90 Minuten)
  • Bewertungsrecht / Erbschaftsteuer (90 Minuten)

Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 3 Zeitstunden.

Zum Weiterlesen

Ausbildung zum / zur Finanzwirt/in

Berufspraktische Ausbildung

Berufspraktische Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in

Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt

Grundmodell

Das Grundmodell bei der Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in

Ausbildung zum / zur Finanzwirt/in

Die Laufbahnprüfung

Laufbahnprüfung