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Hundesteuer

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Das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ist zentral zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer in Hamburg. Mit der Anmeldung beim Hunderegister wird auch gleichzeitig die steuerliche Anmeldepflicht erfüllt. Dies gilt ebenso für die Abmeldung. Um eine beschleunigte Bearbeitung bei möglichen Erstattungen zu erreichen, können Sie Ihren Hund daneben auch direkt beim Finanzamt abmelden.

Die Steuer beträgt 90,- Euro  im Jahr und bei gefährlichen Hunden 600,- Euro im Jahr. Die Steuer wird je zur Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und am 15. August eines jeden Jahres fällig.

Bei Erlass- oder Befreiungsanträgen wie zum Beispiel Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent müssen Sie sich neben der Registrierung beim Hunderegister an das Finanzamt wenden.

Die Steuerzeichen („Hundemarken") wurden abgeschafft. Seit dem 01.01.2021 werden keine Steuerzeichen mehr ausgegeben. Eine Rückgabe von Steuerzeichen an das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ist nicht erforderlich.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Anmeldung beim Hunderegister

Kontakt:
Telefon: 040 42843-6920, -6925
Fax: 040 4279-22650

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von  08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Merkblatt für das Halten von Hunden

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HuSt 10 - Hundesteuererklärung (Anmeldung)

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HuSt 11a - Hundesteuererklärung (Abmeldung)

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HuSt 15 - Erklärung Junghunde

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HuSt 20 - Antrag auf Befreiung von der HuSt

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HuSt 22a - Antrag auf Erlass nach § 11 HuStG

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HuSt 22b - Antrag auf Erlass nach § 11 HuStG

PDF herunterladen [PDF, 151,5 KB]

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