Heute befasst sich der Sonderausschuss der Bürgerschaft zum Tod des Mädchens Chantal u.a. auch mit den Erkenntnissen der Innenrevision der Finanzbehörde. Hierzu wird den Mitgliedern des Ausschusses, der in vertraulicher Sitzung tagt, eine Fassung des Berichts ausgehändigt, in der nur die Namen der Beteiligten geschwärzt wurden.
Die Innenrevisionen der Behörden sind ein internes Prüfungs- und Kontrollinstrument der jeweiligen Behördenleitungen und es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Öffentlichkeit auf Informationszugang für Vorgänge der Innenrevisionen.
Dennoch ist dem Senat das große öffentliche Interesse an den Erkenntnissen der Innenrevision in diesem konkreten Fall bewusst. Um ein höchstmögliches Maß an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten, wird die Finanzbehörde vor Beginn der Sitzung des Sonderausschusses eine Fassung ins Internet stellen, die den besonderen Anforderungen des Sozialdatenschutzes entspricht.