Seit ihrer Einrichtung in 1957 steht sie für verkürzte Abstimmungsverfahren, in denen sowohl politische, als auch rechtliche und immobilienwirtschaftliche Belange entschieden werden.
Rechtlich ist die Kommission für Bodenordnung (KfB) ein Verwaltungsausschuss der Finanzbehörde. Gleichzeitig wird die Kommission aufgrund ihrer Zusammensetzung als „Parlamentarisches Nebengremium“ eingestuft, da 10 der 13 Mitglieder von politischen Gremien benannt werden.
Nur der/die von der Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats gewählte Vorsitzende der KfB übt die Tätigkeit hauptamtlich aus, alle anderen Mitglieder sind ehrenamtlich bzw. in Nebentätigkeit tätig.
Inhaltlich entscheidet die KfB über geplante Grundstücksgeschäfte „der Verwaltung“. Dies sind aktuell der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG), die IBA GmbH (als Dienstleister für den LIG), die HCH GmbH (für das Sondervermögen Hafen), die Bezirke oder die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Bodenordnungsverfahren. Einzelheiten hierzu finden Sie im Gesetz über die Kommission für Bodenordnung und der Geschäftsordnung der Kommission.
Die Kommission tagt nach Bedarf, i.d.R. zwei bis drei Mal monatlich, in nicht öffentlicher Sitzung und entscheidet, ob sie einem Grundstücksgeschäft ganz bzw. mit Änderungen zustimmt oder es ablehnt. Die Mitglieder sind nicht weisungsgebunden und entscheiden mehrheitlich. Zwei von der Bürgerschaft gewählte Mitglieder (mit Ausnahme der/ des Vorsitzenden) haben außerdem die Möglichkeit, die Überweisung an die Bürgerschaft zu beantragen (sog. Minderheitenvotum).
Ein Beschluss der Kommission gibt der Verwaltung die Erlaubnis, das beantragte Grundstücksgeschäft abzuschließen, verpflichtet sie aber nicht.
Die Kommission entscheidet in allen Fällen, „zum regelmäßigen Gang der Verwaltung“ gehören. Dabei achtet sie u.a. darauf, dass eine Immobilie zu ihrem vollen Wert veräußert wird, vgl. § 64 Landeshaushaltsordnung Hamburg. Gehört ein Grundstücksgeschäft nicht zum regelmäßigen Gang der Verwaltung, was etwa bei einem Verkauf unter Wert der Fall wäre, entscheidet die Bürgerschaft, s. Art. 72 Abs. 6 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Kommission entscheidet grundsätzlich über folgende Grundstücksgeschäfte:
- Erwerb von Grundvermögen gegen Entgelt
- Veräußerung von Grundvermögen gegen Entgelt
- Bestellung von Erbbaurechten und Entschädigungen
- Kredithilfen bei der Bereitstellung von Grundstücken,
- Anträge zur Einleitung von Enteignungsverfahren und
- In Umlegungsverfahren festzusetzende Geldleistungen und Entschädigungen
Bei Grundstücksankäufen kann der Senat von seinem Evokationsrecht Gebrauch machen und dem Grundstücksgeschäft anstelle der Kommission zustimmen. Grundstücksverkäufe oder Erbbaurechtsbestellungen hingegen werden entweder von der Kommission oder der Bürgerschaft beschlossen.
Über Fälle von geringer Bedeutung entscheidet der/ die Vorsitzende nach der Geschäftsordnung der Kommission allein und berichtet dem Plenum vierteljährlich.
Die Sitzungen der Kommission werden von der Geschäftsstelle der KfB organisiert und protokolliert. Die Protokolle sind vertraulich und stehen nur den am Verfahren Beteiligten zu. Dritte haben keine Möglichkeit, die Protokolle einzusehen. Auch sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kommission nicht gegeben, da die Beschlüsse der Kommission lediglich verwaltungsinterne Beschlüsse sind.
Ansprechpartner/innen
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Kommission keine vertrauliche Informationen oder Sitzungsunterlagen herausgeben darf.
Vorsitzende der Kommission für Bodenordnung
Heike Heuer
Telefon: 040 428 23 1838
Mobil: 0151 55 10 9919
heike.heuer@fb.hamburg.de
Sachbearbeiter und Protokollführer der Geschäftsstelle
Stefan Sorgenfrei
Telefon: 040 428 23 1787
stefan.sorgenfrei@fb.hamburg.de
Sachbearbeiterin und Protokollführerin der Geschäftsstelle
Monika Schültke
Telefon: 040 428 23 1646
monika.schueltke@fb.hamburg.de
Sachbearbeiter und Protokollführer der Geschäftsstelle
Sven Przibylka
Telefon: 040 428 23 1809
sven.przibylka@fb.hamburg.de