Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt ab dem 01. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Informationen zur Änderung der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe zum 01.01.2023 finden Sie hier.
Hier die neuen Formulare ab dem Veranlagungszeitraum 2023:
- Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gemäß § 6 Abs. 3 HmbKTTG
- Einlageblatt weitere Beherbergungsbetriebe zur Anmeldung der KTT
- Kultur- und Tourismustaxe Anzeige gem. § 6 Abs. 1 HmbKTTG
Für weitere Fragen zu der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe steht Ihnen eine Telefonauskunft zur Verfügung:
- 040 - 42843 - 6915
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Weitere Informationen sowie die Formulare für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2022 finden Sie unten im Downloadbereich. Merkblätter bzw. Anleitungen dienen ausschließlich Ihrer Information und müssen nicht an das Finanzamt geschickt werden.