Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt ab dem 01. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Informationen zur Änderung der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe zum 01.01.2025 finden Sie hier.
Hier die neuen Formulare ab dem Veranlagungszeitraum 2025:
- Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gemäß § 6 Abs. 3 HmbKTTG
(Für die optimale Nutzung der Funktionen in dem Vordruck, laden Sie den Vordruck bitte lokal auf Ihren PC und öffnen diesen dann über Adobe Acrobat.) - Einlageblatt weitere Beherbergungsbetriebe zur Anmeldung der KTT
- Kultur- und Tourismustaxe Anzeige gem. § 6 Abs. 1 HmbKTTG
Für weitere Fragen zu der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe steht Ihnen der Telefonische Hamburg Service zur Verfügung:
- 040 - 115
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Weitere Informationen finden Sie unten im Downloadbereich. Merkblätter bzw. Anleitungen dienen ausschließlich Ihrer Information und müssen nicht an das Finanzamt geschickt werden.