Neben den Steuerformularen einschließlich Anlagen finden Sie auf dieser Seite jeweils die dazugehörigen Merkblätter beziehungsweise Anleitungen. Diese dienen ausschließlich Ihrer Information und müssen nicht an das Finanzamt geschickt werden.
Wenn Sie für 2020 erstmalig oder einen höheren Freibetrag als für das Jahr 2019 oder nicht nur die Zahl der Kinderfreibeträge sowie gegebenenfalls die Steuerklasse geändert werden sollen, verwenden Sie bitte den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020.
Das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wurde hinsichtlich des bis einschließlich 2017 zu verwendenden 6-seitigen Vordrucks ab 2018 auf fünf einzelne jeweils zweiseitige Vordrucke (Anleitung, Hauptvordruck, Anlage Kinder, Anlage Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Anlage Werbungskosten) umgestellt. Der bis 2017 bekannte vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist dadurch entfallen.
Bitte beachten Sie, in der Anleitung, Blatt1 die benötigten Anlagen anzukreuzen. Sodann erscheinen diese zur weiteren Bearbeitung in der Menüleiste.
Die bisherige Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfolgt über den Antrag auf Lonsteuerermäßigung plus Anlage Kinder zum Lohnsteuerermäßigungsantrag.
Im Rahmen der Einführung des elektronischen Verfahrens wurden die folgenden Vordrucke neu aufgelegt, die Ihnen unter „Allgemeine Formulare“ zum Download bereit gestellt werden:
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (zum Beispiel bei Aufnahme eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses),
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Änderung der ELStAM, zum Beispiel Änderung der Steuerklasse),
- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern,
- Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft