Erreichbarkeiten der Neugründungsstelle
Sie erreichen die Neugründungsstelle zu folgenden Zeiten:
Persönliche Besuche können nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
Existenzgründer
In einer zentralen Dienststelle für Unternehmens-Neugründungen (Neugründungsstelle) werden die Anmeldungen von unternehmerischen Tätigkeiten für den Geschäftsbereich der Finanzämter bearbeitet. Maßgebend dafür ist der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dieser wird nach seiner Einreichung in der Neugründungsstelle ausgewertet. Weitere Informationen können der Rubrik Informationen für Bürger / Fragen und Antworten entnommen werden.
Existenzgründer, die mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit noch nicht vertraut sind, können hier erste allgemeine Informationen und Hinweise erhalten, damit ein guter steuerlicher Start gefördert und „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt abgebaut werden. Eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, darf jedoch nicht vom Finanzamt angeboten werden, sondern bleibt den steuerberatenden Berufen vorbehalten.