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Schadenregulierung

Häufige Fragen

Hier beantworten wir Ihnen Fragen, die oft im Zusammenhang mit einem Schadenfall gestellt werden.

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Häufige Fragen

Ich hatte einen Schadenfall im öffentlichen Raum aufgrund eines heruntergefallenen Astes, eines unebenen Gehweges, etc.:

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Bezirksamt, das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich der Unfall ereignet hat.

Wir bearbeiten nur Unfälle, an denen Fahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg oder der angeschlossenen städtischen Unternehmen beteiligt gewesen sind.

Ich hatte einen Unfall mit einem Fahrzeug, dessen Kennzeichen mir nicht bekannt ist:

Bitte versuchen Sie in diesem Fall, das Kennzeichen zu ermitteln. Sie haben die Pflicht, nachzuweisen, durch wen der Unfall verursacht wurde (siehe hierzu den Abschnitt „Nachweispflicht / Beweislast“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“).

Ich hatte einen Unfall mit einem Fahrzeug der Freien und Hansestadt Hamburg oder der angeschlossenen städtischen Unternehmen:

In diesem Fall sind wir Ihre Ansprechperson. Beachten Sie bitte die Informationen unter Frage Nr. 2 („Ich hatte einen Unfall mit einem städtischen Fahrzeug - was muss ich jetzt als erstes tun?“).

Ich hatte einen Unfall mit einem Fahrzeug, bin mir aber nicht sicher, ob es ein städtisches Fahrzeug war:

Zu den städtischen Fahrzeugen gehören unter anderem die Dienstfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Fachbehörden, der Bezirksämter, der Landesbetriebe sowie der angeschlossenen städtischen Unternehmen, wie z.B. der Stadtreinigung Hamburg, Hamburg Wasser, der Hamburg Port Authority, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf oder der Elbe-Werkstätten GmbH.

Wenn es sich bei dem beteiligten Fahrzeug nicht um ein Fahrzeug dieser Stellen handelt, wenden Sie sich bitte an die:den Halter:in oder die:den Fahrer:in des Fahrzeuges.

Wir bearbeiten nur Unfälle, an denen Fahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg oder der angeschlossenen städtischen Unternehmen beteiligt gewesen sind.

Ich habe den Unfall (vermutlich) allein verschuldet:

Bitte melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir wenden uns dann mit unseren Schadenersatzansprüchen an Ihre Versicherung.

Möchten Sie den von Ihnen verursachten Schaden selbst ersetzen und dies nicht über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung laufen lassen – weil es sich z.B. voraussichtlich nur um einen geringfügigen Schaden handelt –, teilen Sie uns dies bitte mit. Senden Sie uns hierfür gern eine E-Mail an kfzschaden@fb.hamburg.de. Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.

Grundsätzlich steht es uns aber frei, ob wir uns an Sie oder an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Wir behalten uns daher vor, alternativ an Ihre Versicherung heranzutreten.

Ich habe den Unfall (vermutlich) nicht (oder nicht allein) verschuldet:

Bitte melden Sie uns den Unfall, indem Sie unser Schadenmeldungsformular ausfüllen und es an unsere E-Mail-Adresse kfzschaden@fb.hamburg.de senden.

Gern können Sie uns auch schon Nachweise über den Schaden, der an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist, senden. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen unter Frage Nr. 4 (Welche Unterlagen und Informationen muss ich bei einem Unfall, den ich nicht (oder nicht allein) verschuldet habe, einreichen?).

Sobald wir die notwendigen Unterlagen von allen Beteiligten erhalten haben und die Haftung klären konnten (siehe hierzu den Abschnitt „Klärung der Haftung“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“), melden wir uns unaufgefordert wieder bei Ihnen. Sofern Ihre Ansprüche gerechtfertigt sind, ersetzen wir den Schaden, der Ihnen entstanden ist.

Grundsätzlich können folgende Schadenpositionen in Frage kommen:

Auf welche Schadenpositionen Sie einen Anspruch haben, ist einzelfallabhängig. Es kommt hier also auf Ihren konkreten Fall an. Dies prüfen wir entsprechend.

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, richtet sich danach, ob der Unfallhergang geklärt ist (siehe hierzu den Abschnitt „Klärung der Haftung“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“) und welcher Schaden entstanden ist. Außerdem hängt es davon ab, ob der Schaden fiktiv oder konkret abgerechnet werden soll (siehe hierzu die Abschnitte „Abrechnungsarten“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“).

Für eine schnelle Bearbeitung sind grundsätzlich folgende Unterlagen und Informationen hilfreich:

  • Ihre Schadenmeldung (nutzen Sie hierfür gern unser Schadenmeldungsformular) / Unfallschilderung
  • Nachweise über den eingetretenen Schaden (z.B. Kostenvoranschlag / Schadengutachten / Reparaturkostenrechnung, eventuelle Rechnungen über weitere Kosten, Fotos der Schäden; bei anderen beschädigten Gegenständen als einem Fahrzeug zusätzlich die Anschaffungsrechnung)
  • Angabe der Bankverbindung (IBAN), auf die eventuelle Zahlungen erfolgen sollen
  • Angabe, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (siehe hierzu den Abschnitt „Vorsteuerabzugsberechtigung“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“)
  • Soweit Sie nicht anspruchsberechtigt sind: Vollmacht von der anspruchsberechtigten Person (siehe hierzu den Abschnitt „Anspruchsberechtigte“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“)
  • Bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Fahrzeugen: Freigabeerklärung von der:dem Leasinggeber:in oder der Bank (siehe hierzu den Abschnitt „Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“)

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Schadengutachten“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Wir geben Ihnen kein bestimmtes Kfz-Sachverständigenbüro vor. Sie können ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro Ihrer Wahl beauftragen.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie ein Kfz-Sachverständigenbüro aus Ihrer näheren Umgebung beauftragen, um die Sachverständigenkosten so gering wie möglich zu halten und nicht gegen Ihre Schadenminderungspflicht zu verstoßen. Bitte beachten Sie hier auch unsere Hinweise im Abschnitt „Sachverständigenkosten“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Wir geben Ihnen keine bestimmte Reparaturwerkstatt vor. Sie können eine Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl beauftragen.

Falls Sie Ihr Fahrzeug (noch) nicht reparieren lassen möchten, können Sie den Schaden auch fiktiv abrechnen lassen. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Abschnitt „fiktive Abrechnung“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Totalschaden“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Mietwagen“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Wenn Sie keinen Mietwagen genutzt haben, steht Ihnen eventuell eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Abschnitt „Nutzungsausfall“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Anwaltskosten“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“. 

Nein, Sie können auch eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Abschnitt „Abtretungserklärung“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Wenn Sie uns eine Vollmacht der:des Eigentümerin:Eigentümers senden, ist das möglich. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Abschnitt „Anspruchsberechtigte“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Besonderheiten bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Personenschaden (Schmerzensgeld)“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.

Alles Wichtige rund um diese Frage finden Sie im Abschnitt „Schaden an Gegenständen (Fahrräder, Tore, Zäune, Kleidung, etc.)“ im Bereich „Begriffserklärungen und weitere Informationen“.