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Informations- und Annahmestelle im Finanzamt

Informations- und Annahmestellen (IAS)

  • Finanzbehörde
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Öffnungszeiten und Anschrift

Montag

08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 17:00 Uhr

Zum Besuch einer Informations- und Annahmestelle (IAS) ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Jedes Finanzamt in Hamburg verfügt über eine Informations- und Annahmestelle. Sie müssen jedoch nicht die IAS des für Sie zuständigen Finanzamtes wählen, Sie können jede IAS in Hamburg besuchen. 

Hier finden Sie eine Karte mit der Übersicht aller Informations- und Annahmestellen in Hamburg und hier finden Sie eine Übersicht aller Finanzämter.

Steuererklärungen

Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.

Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken oder zu den Öffnungszeiten im Finanzamt.

Was ist die IAS?

© Finanzamt Altona

Die IAS ist ein Serviceangebot der Hamburger Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger. Unabhängig davon, wo Sie in Hamburg wohnen, kann Ihnen bei folgenden Anliegen in jeder IAS persönlich weitergeholfen werden:

  • Sie benötigen Vordrucke für Steuererklärungen oder andere Formulare
  • Sie möchten Ihre Steuererklärung persönlich abgeben
  • Sie benötigen allgemeine Auskünfte
  • Sie möchten einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen, die Steuerklasse wechseln oder haben sonstige Fragen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

Konkrete Fragen zu Ihrem Steuerfall können Ihnen nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IAS Ihres zuständigen Finanzamtes beantworten. 

Bitte beachten Sie: Eine Bearbeitung Ihrer Steuererklärung in Ihrem Beisein ist nicht möglich. Fragen zur Höhe einer möglichen Steuererstattung oder –nachzahlung können daher nicht beantwortet werden. Weitere Informationen zum Ablauf in der IAS erhalten Sie hier.

Was können Sie nicht in der IAS erledigen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der IAS dürfen Sie nicht steuerlich beraten – das ist gesetzlich den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Steuerbevollmächtige, Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine) vorbehalten.

Darüber hinaus können Ihnen in der IAS keine Fragen zu folgenden Themen beantwortet werden:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Bewertung
  • Angelegenheiten der Steuerkasse (Finanzamt für Steuererhebung)
  • Vollstreckungsangelegenheiten
  • Zu weiteren Steuerarten s. zuständige Hamburger Finanzämter